Es geht um folgenden Fall:
Mann und Frau haben sich nach einer Kurzehe getrennt und lassen sich scheiden. Insgesamt lagen 5 Monate zwischen Hochzeit und Trennung. Ein Jahr nach der Trennung ist nun die Scheidung geplant. Die Frau hatte seit der Hochzeit ein Einkommen von mindestens 5.500€ brutto. Der Mann hatte als Student kein festes Einkommen und ein Vermögen von ca. 50.000 € in Wertpapieren.
Da der Mann die Frau während ihrer 6jährigen Beziehung immer wieder in damaligen finanziellen Engpässen unterstützt hat, möchte er nun auf sein Recht auf Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich in Anspruch nehmen. Er fragt sich aber, ob der monetäre Wert hieraus die Beauftragung eines eigenen (vs. gemeinsamen) Anwalts gerechtfertigt.
Welche zusätzlichen Informationen braucht man in solch einem Fall, um eine grobe Einschätzung zu geben?