Scheidungsrecht

Hallo ich spreche hier für ein freund, da er mich dieses Thema stark interssiert.

Eine Frau ist mit einen Mann verheiratet, und nun hat sie in einer Nach und Nebel Aktion ihren Mann mit gemeinsamen Kind über Nacht verlassen. Sie wohnt jetzt in einer anderen Stadt ca.60 km weiter entfernt. Jetzt geht es um das KInd, welche Recht hat der Vater zum jetzigen Zeitpunkt  das Kind zu sehen bzw. Kontakt mit ihm zu halten?

Hallo,

die beiden leben nicht einmal in Scheidung. Ausziehen ist etwas anderes als Scheidung einreichen.

Aber selbst wenn: Er hat auch das Sorgerecht und somit ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht.

(Laie.)

Viele Grüße

Bombadil

was kann man in der jetzigen situation wenn das Kind dem Vater entzogen wird, also die Mutter dem Vater es verweigert das KInd auszuhändigen, z.B. am Wochenende?

Hallo cosmicbaby76,

was kann man in der jetzigen situation wenn das Kind dem Vater entzogen wird, also die Mutter dem Vater es verweigert das KInd auszuhändigen, z.B. am Wochenende?

Es gibt bei einer Scheidung die „Anwaltspflicht“. Das bedeutet dass man bei der Scheidung auf jeden Fall einen Anwalt braucht. Und bei so einem Verhalten der Frau ist nicht damit zu rechnen dass sich alle anderen Bereiche die von einer Scheidung betroffen sind (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Gütertrennung usw.) im beidseitigen Einvernehmen regeln lassen.

Also wäre zu empfehlen dass man den für die Scheidung notwendigen Anwalt so früh wie möglich mit ins Boot holt. Nur dieser kann alle Fakten und Einzelheiten abfragen. So etwas ist in der Öffentlichkeit eines Forums nicht möglich.

Eine einzige falsche Entscheidung die man auf Grund mangelhafter Forumsinformation getroffen hat, kann katastrophale Folgen haben. Deswegen rate ich dazu einen Anwalt in so einem Fall so früh wie möglich (besser vorgestern als morgen) hinzu zu ziehen.

Gruß
N.N

Hallo,

[…]
Aber selbst wenn: Er hat auch das Sorgerecht und somit ein
Umgangsrecht und eine Umgangspflicht.

Kennt jemand eigentlich Urteile, in denen ein Vater (oder auch Mutter) verurteilt wurde, der Umgangspflicht nachzukommen? Eben nicht nur finanziell etwas zu leisten, sondern tatsächlich vom Gericht verdonnert wurde, den persönlichen Umgang zu pflegen.

Greetz

T.

Hallo,

die Mutter soll froh sein, daß sie der Vater noch nicht wegen Kindesentführung angezeigt hat.

Das ist es nämlich,wenn sie in einer Nacht- und Nebelaktion einfach mit dem Kind verschwindet und der Vater den Aufenthaltsort des Kindes nicht kennt.

Grüße
miamei

die Mutter soll froh sein, daß sie der Vater noch nicht wegen
Kindesentführung angezeigt hat.

Das ist es nämlich,wenn sie in einer Nacht- und Nebelaktion
einfach mit dem Kind verschwindet und der Vater den
Aufenthaltsort des Kindes nicht kennt.

steht im gesetz aber etwas anders: http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html

Hallo der Aufenhaltsort ist schon bekannt, jedoch wird dem Vater es verweigert das Kind zu sehen bzw. das Kind zu besuchen oder es zu Besuch für 1 Tag zu entnehmen. Das ist das schlimme der Mutter, jedoch kann der Vater im Moment nichts ausrichten, außer zum Jugendamt zu gehen, und weiteres abzuwarten? oder?