A hat ein Grundstück mit Haus von B gekauft. B hat im Kaufvertrag ein Vorkaufsrecht für sich und seine Kinder festgelegt.
Nun möchte A seinen Besitz an seine Enkel überschreiben.
Wäre dies theoretisch ohne Zustimmung von B möglich, oder müsste dies
von B „genehmigt“ werden?
Hi,
nach meiner Meinung löst eine Schenkung kein Vorkaufsrecht aus. Das Vorkaufsrecht dürfte nur bei einem Verkauf wirksam sein:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…
Gruß
Tina
Was Engelchen! sagte ist zutreffend.
Ein Vorkaufsrecht ist auch keine Grundbuchsperre und selbst wenn A an einen Dritten verkaufen wollte ginge das - zunächst.
Vorliegend haben wir eine Übertragung an die Enkel - eine Schenkung. Die Enkel erwerben also das mit dem Vorkaufsrecht belastete Grundstück und müssen dieses Recht gegen sich gelten lassen.
ml.
Vorliegend haben wir eine Übertragung an die Enkel - eine
Schenkung. Die Enkel erwerben also das mit dem Vorkaufsrecht
belastete Grundstück und müssen dieses Recht gegen sich gelten
lassen.
wo steht denn hier etwas von dinglichem vorkaufsrecht ?
wo steht denn hier etwas von dinglichem vorkaufsrecht ?
Geb ich dir recht. Das ist bei mir wohl einfach so drin das hineinzuintepretieren. Bringt wohl der Job mit sich.
ml.