Schenkung trotz Vorkaufsrecht

A hat ein Grundstück mit Haus von B gekauft. B hat im Kaufvertrag ein Vorkaufsrecht für sich und seine Kinder festgelegt.
Nun möchte A seinen Besitz an seine Enkel überschreiben.
Wäre dies theoretisch ohne Zustimmung von B möglich, oder müsste dies
von B „genehmigt“ werden?

Hi,

nach meiner Meinung löst eine Schenkung kein Vorkaufsrecht aus. Das Vorkaufsrecht dürfte nur bei einem Verkauf wirksam sein:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…

Gruß
Tina

Was Engelchen! sagte ist zutreffend.

Ein Vorkaufsrecht ist auch keine Grundbuchsperre und selbst wenn A an einen Dritten verkaufen wollte ginge das - zunächst.

Vorliegend haben wir eine Übertragung an die Enkel - eine Schenkung. Die Enkel erwerben also das mit dem Vorkaufsrecht belastete Grundstück und müssen dieses Recht gegen sich gelten lassen.

ml.

Vorliegend haben wir eine Übertragung an die Enkel - eine
Schenkung. Die Enkel erwerben also das mit dem Vorkaufsrecht
belastete Grundstück und müssen dieses Recht gegen sich gelten
lassen.

wo steht denn hier etwas von dinglichem vorkaufsrecht ?

wo steht denn hier etwas von dinglichem vorkaufsrecht ?

Geb ich dir recht. Das ist bei mir wohl einfach so drin das hineinzuintepretieren. Bringt wohl der Job mit sich.

ml.