Schließfachzugang - Ämter

Hallo Zusammen!
Mich würde interessieren, ob Ämter/ Behörden im Zweifelsfall Zugang auf das Schließfach (bei einer Bank) einer Privatperson haben und dieses eigenhändig kontrollieren dürfen.
Vielen Dank für Eure Antworten!!!

Hallo,

ich denke dass so eine Durchsuchung ähnlich wie in den Wohnräumen eines Durchsuchungsbeschlusses durch einen Richter (vergleichbar einer Hausdurchsuchung) bedarf.

Für einen solchen Durchsuchungsbeschluss benötigt es mindestens einen „Anfangsverdacht“.

Viele Grüße
Lumpi

Mich würde interessieren, ob Ämter/ Behörden im Zweifelsfall
Zugang auf das Schließfach (bei einer Bank) einer Privatperson
haben und dieses eigenhändig kontrollieren dürfen.

Das kommt auf den Zweifelsfall an.
Wenn das Arbeitsamt die Zweifel hat, ob du deine Marmeladengläser in deinem Bankschließfach versteckst, dann dürfte es dein Schließfach wohl nicht durchsuchen.
Wenn ein Richter Zweifel hat, ob du in deinem Schließfach die Pistole versteckst, mit der du deine Tante erschossen hast, dann könnte er wohl einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss erlassen.

Gruß
Paul

Falsches Brett! -> ‚Ämter & Behörden allg.‘ (OwT.)
-nix-