Schmerzensgeld pfändbar

Bin seit 17.5.2010 in insolvenz, habe im Januar durch glatteis meinen Fuß gebrochen. Nun habe ich schmerzensgeld beantragt. Bekommt das alles der Insolvenzverw. oder die hälfte?
Woher weis ich ob ich in der wohlverhaltensphase bin ?

Im laufenden Verfahren Insolvenzverfahren gelten §§ 35, 36 InsO. Danach zählt pfändbare Vermögen, das vor oder während des Insolvenzverfahrens erworben wird, zu Insolvenzmasse. Schmerzenzgeld ist dann pfändbar und geht zur Masse.

In der Wohlverhaltensperiode, geht nur solches in die Masse das durch die Abtretungserklärung erfasst wurde. (Siehe Obliegenheiten § 295 InsO ). Die Abtretungserklärung umfasst nur Arbeitseinkommen und nicht Schmerzensgeld.

Was ist eine Wohlverhaltsperiode?
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltsperiode. In dieser Zeit muss der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen.
Die Wohlverhaltensphase beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Darüber wird man vom Gericht informiert.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/schuldenforum/view…

Schau mal hier:
http://www.gutefrage.net/frage/kann-man-das-schmerze…

Alle Einnahmen müssen dem Insolvenzverwalter gemeldet werden

In der Wohlverhaltensphase ist man dann wenn das gericht das Verfahren abgeschlossen hat

Hallo!

Leider ist es so, dass das Schmerzensgeld an den Insolvenzverwalter abzugeben ist und der dieses verteilen muss. Da bleibt dir leider nichts übrig.

Die Wohlverhaltensperiode beginnt, nachdem das Gericht das INsolvenzverfahren beendet hat. Also ca. nach 12 Monaten, ausser du hast vorher ein Gewerbe betrieben, dann fallen die 12 MOnate Wartezeit ja weg!

Hallo,
das mit dem Schmerzensgeld kann ich leider nicht 100% beantworten. Aber ich würde vorschlagen, den Treuhänder zu fragen, dieser müsste dir vom Gericht zugeteilt worden sein. Ebenfalls weiß dieser dann auch immer wie der Stand der Dinge ist. Ebenfalls bekommst du auch ein Schreibem vom Gericht, wenn das Insolvenzverfahren umgesetzt wird.

Hoffe, es kann dir jemand noch genauer antworten.
viele Grüße

Hallo Chicetta,

Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht erfolgt die Wohlverhaltensphase. Diese dauert generell sechs Jahre, gerechnet ab dem Tag der Verfahrenseröffnung.
Mehr dazu unter www.schnuldnerberatung.it

Ob Schmerzensgeld auch abgegeben werden muß??? Da bin ich überfragt. Ich gehe davon aus!

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo,
Sie befinden sich noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Erst nach einem Jahr nach Eröffnung. Allerdings dürfen Sie auch jetzt schon sich nichts erlauben.
Das Schmerzensgeld müssen Sie angeben, es ist ein Einkommen und das wir auch dann weg sein.
Dieses kann ihnen aber auch alles der Verwalter beantworten, denn verschweigen dürfen Sie das auf keinem Fall.
Gruss
Agnes

Eine Insolvenz besteht aus mehreren Phasen, die Wohlverhaltensphase ist die letzte Phase. Zunächst wird festgestellt, ob irgendwelche Guthaben, Wertpapiere, Vermögensgegenstände etc. da sind, die dann verkauft werden, das Guthaben geht auf das Treuhandkonto, das der Insoverwalter einrichtet und dient zur Befriedigung der Gläubiger. Alle Einkünfte in dieser Phase (dazu zählt dann m.E. auch Schmerzensgeld) sind anzugeben, bis auf einen Freibetrag (dafür gibt es eine Tabelle) muss der Insolvente alles abgeben, was den Betrag übersteigt. Die Grenze der Einkünfte, die man behalten kann, hängt davon ab, was man verdient und ob man Kinder hat. Wenn alle „Gelder“ auf dem Treuhandkonto sind und der Insoverwalter meint, dass nun nichts mehr zu erwarten ist, kann er die Wohlverhaltensphase einleiten. Das bedeutet, eine Insolvenz dauert i.d.R- sechs Jahre, im letzten Jahr wird dann die Restschuldbefreiung (letzter Schritt!) angekündigt. Damit diese auch erteilt wird, sollte man sich wohl verhalten, d.h. weiterhin alle Einkünfte ordnungsgemäß angeben etc. Tut man das nicht und es kommt einem jemand auf die Schliche, kann die Restschuldbefr. versagt werden und das ist dann richtig blöd, denn dann wäre man seinen Schulden immer noch nicht los.

Das Amtsgericht informiert regelmäßig darüber, in welcher Phase man gerade ist und wenn man éinen guten Verwalter hat, tut der das auch.

Bin seit 17.5.2010 in insolvenz, habe im Januar durch glatteis
meinen Fuß gebrochen. Nun habe ich schmerzensgeld beantragt.
Bekommt das alles der Insolvenzverw. oder die hälfte?
Woher weis ich ob ich in der wohlverhaltensphase bin ?

sorry, da bin ich leider überfragt

Hallo,

ja, auch Schmerzensgeld muss in voller Höhe an den Insolvenzverwalter abgeführt werden. Jede Form der Einkünfte ist dem Insolvenzverwalter zu benennen. Sollten Sie dies unterlassen uns der Sachverhalt wird bekannt, dann kann Ihnen deswegen die Restschuldbefreiung versagt werden.
Die Wohlverhaltensphase fängt an, wenn das Insolvenzgericht mit Beschluss Ihr Insolvenzverfahren zugelassen hat und ein Insolvenzverwalter bestellt wurde.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Guten Tag,

na klar - alles Geld fliesst erst mal zum Insoverwalter, soweit es sich nicht um pfändungsfreie Beträge handelt.

Freundliche Grüße

BZGL. DER ERSTEN FRAGE BITTE DIREKT AN INSO-VERWALTER WENDEN! BEI DER ZWEITEN FRAGE: GIBT´S ´N BESCHLUSS!