Hallo Experten,
habe am Sonntag in einer bekannten Zeitung folgendes gelesen: ein mann bekam 13.000 € schmerzensgeld.Er sagt,es gehöre ihm und brachte es zur bank,auf ein sparkonto,das ihm gehört.Ist das richtig oder zählt das Geld später beim Zugewinn??
Die Zeitung antwortete:Nach dem Bürgerlichen Gesetztbuch werden Schmerzgelder nicht zum Anfangsvermögen gezählt,sondern zum zugewinn,aber erst bei der ehescheidung.
Was ist aber nun,wenn er das geld ausgibt??Wir das geld trotzdem zum Zugewinn gezählt??
vielen dank für eure antworten
lisa