Schmerzensgeld zum Zugewinn

Hallo Experten,

habe am Sonntag in einer bekannten Zeitung folgendes gelesen: ein mann bekam 13.000 € schmerzensgeld.Er sagt,es gehöre ihm und brachte es zur bank,auf ein sparkonto,das ihm gehört.Ist das richtig oder zählt das Geld später beim Zugewinn??
Die Zeitung antwortete:Nach dem Bürgerlichen Gesetztbuch werden Schmerzgelder nicht zum Anfangsvermögen gezählt,sondern zum zugewinn,aber erst bei der ehescheidung.

Was ist aber nun,wenn er das geld ausgibt??Wir das geld trotzdem zum Zugewinn gezählt??

vielen dank für eure antworten
lisa

Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen.

Wenn Geld ausgegeben wurde, ist es im Endvermögen ja nicht mehr enthalten.

Levay

hi

ist das auch so ,wenn er das geld ausgegeben hat?

lisa

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Moin, lisa,

Was ist aber nun,wenn er das geld ausgibt??
Wir das geld trotzdem zum Zugewinn gezählt??

gezählt werden kann nur, was vorhanden ist. Hat er das Geld verjubelt, dann ist nichts zum Zählen da; sind Sachwerte angeschafft worden, werden die natürlich in den Zugewinn eingerechnet.

Gruß Ralf

Bei der Scheidung wird nur geschaut, was war am Hochzeitstag da, was ist am Scheidungstag da.
Was in der Zwischenzeit mit den Geldern passiert ist,wer es verdient hat, wer was ausgegeben hat,woher es gekommen ist (außer Erbschaft) völlig egal.
gruß n.

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Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen.

Wenn Geld ausgegeben wurde, ist es im Endvermögen ja nicht
mehr enthalten.

Die Frage war doch auch, ob es auf dem Sparkonto liegend zum Zugewinn gehört.

Ist halt nicht so wie Du beschrieben hast.

Auch in einer Zugewinngemeinschaft unterliegen nicht alle Vermögensteile dem Zugewinnausgleich. Z.B. zählen Erbschaften nicht dazu sondern nur der Zugewinn daraus (nun kommt vielleicht einer mit der Spitzfindigkeit, dass für den Erben bzw. in dem Falle hier ein Schmerzensgeld, das Anfangsvermögen erhöht … das ist inclusive).

Gruss vom
Roger

Hat er das Geld
verjubelt, dann ist nichts zum Zählen da;

Hallo,

nicht in dieser Absolutheit!!!

§ 1375 Abs. 2 Nr. 2 BGB sagt:

„Dem Endvermögen eines Ehegatten wird der Betrag hinzugerechnet, um den dieses Vermögen dadurch vermindert ist, dass ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands … Vermögen verschwendet hat“

Wenn also ein Ehegatte sein Vermögen ins Casino bringt, befreit ihn das nicht vom Zugewinnausgleich! Allerdings nach Abs. 3 des Gesetzes werden nur solche Verschwendungen eingerechnet, die innerhalb der letzten 10 Jahre vorgenommen wurden.

Mfg vom

showbee

Stimmt! Da habe ich falsch gelesen. Sparkonto… ok… Mist…

Levay