Schul-Förderverein, Getränkeverkauf am Tag der offenen Tür

Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich einem Schul-Förderverein.
Nehmen wir an, ein Schul-Förderverein bietet an dem Tag der offenen Tür / Kennenlernnachmittag einer Schule in der Schule einen Stand mit Kaffe, Kuchen und T-Shirts mit Schullogo an. Die Getränke, das Kaffeepulver und die T.Shirts wurden im Vorfeld vom Verein gekauft und nun gegen Entgelt abgegeben.

Wie ist hier die richtige Steuerrechtliche Eingruppierung?
Sind dies noch „sontige Einnahmen ideeller Bereich“ oder liegt hier ein Geschäftsbetrieb vor?

Servus,

wenn der Förderverein wg Gemeinnützigkeit KSt-befreit ist und wenn seine Aufgabe lt. Satzung die Gewinnung von Mitteln für den Schulbetrieb ist (wie das bei Fördervereinen üblich ist), liegt hier ein Zweckbetrieb gem. § 65 AO vor.

Wenn keine KSt-Befreiung vorliegt, gibt es die Trennung der drei Bereiche Ideeller Bereich - Zweckbetrieb - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ohnehin nicht, und wenn die Gewinnung von Mitteln für den Schulbetrieb nicht in der Satzung konkretisierter Vereinszweck ist, geht es um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Schöne Grüße

MM