Schulden beim staat

Guten Tag,

was ist wenn eltern beim staat schulden gemacht haben,
können da die kinder und die enkel haftbar gemacht werden, wenn die eltern nicht zahlen können, auch wenn es sich um eine restschuld handelt.

lg

Guten Tag,

es kommt leider auf die Art der Schulden an. Bestimmte Sozialleistungen können zurückgefordert werden, etwa Bestattungskosten, Sozialhilfe. Andere Leistungen können nur zurückgefordert werden, wenn die Kinder ein bestimmtes Einkommen haben (Grundsicherung im Alter z.B.).

Steuerschulden müssen immer die Erben zahlen. Kinder, die nicht Erbe sind, müssen auch nicht zahlen. Wenn die Schulden die Erbschaft übersteigen, können die Erben das Erbe ausschlagen oder für dürftig (also „nicht ausreichend zur Tilgung der Schulden“) erklären. Dann bleibt der Staat auf seinen Steuerforderungen sitzen und die Erben (und Kinder) sind raus aus dem Spiel.

Gewährte Hilfen, z.B. öffentliche Kredite, müssen wie Steuerschulden entweder gezahlt werden - wenn man Erbe ist - oder nicht.

Besten Gruß

Lars

Guten Tag,

wenn es sich um darlehen handelt für hausbau z.b.

Guten Tag,

wenn es sich um darlehen handelt für hausbau z.b.

Hallo,

ist doch genau das Gleiche, wenn die Kinder erben wollen, erben sie auch das Darlehen. Falls sie das Erbe ausschlagen, brauchen sie nicht zahlen, bekommen aber auch nichts.

Grüße

Holygrail