Schulden einklagen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine kurze hypothetische Frage.

Angenommen ein Freund würde einem anderen Freund eine Geldsumme leihen, ohne dass das auf Papier festgehalten wird (aber Zeugen können bestätigen, dass Geld verliehen wurde), dieser kommt aber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach bzw. ist seiner Verpflichtung nie nachgekommen, kann man dann trotzdem vor Gericht ohne Anwalt aufkreuzen?

Sollte man das überhaupt in Erwägung ziehen, selbst wenn es sich um eine kleinere Summe handelt (angenommen 300 €)?

Mit freundlichen Grüßen

Ugi

Hallo!

Es gibt ja vor der Klage auf Zahlung den Mahnbescheid, den man beantragen kann.
Dann hat der Schuldner Zeit zu überlegen, ob er zahlt oder ob der Einspruch einlegt und etwa sagt, der müsste gar nicht zurückzahlen, es war ein Geschenk.

Dann wäre man genauso schlau wie vorher. Man müsste also jetzt doch noch klagen.

Nur selbst wenn man vor Gericht Recht bekommt und Schuldner zur Rückzahlung verurteilt wird bedeutet es NICHT, derjenige zahlt oder kann zahlen.
Gericht hilft nicht bei der Eintreibung der Summe.

Das muss allles der Gläubiger veranlassen, wobei immer neue Kosten entstehen, die erst einmal selbst bezahlt werden müssen. In der Hoffnung, alle Kosten einmal zusammen mit der Hauptsumme zurückzuerhalten.

Das es nichts schriftliches zur Geldübergabe und zur Rückzahlung gibt, macht es nicht besser. Mit Zeugen mag man belegen können, es handelt sich tatsächlich um einen Privatkredit, der auch zurückgezahlt werden sollte.
Anwalt braucht man nicht.

Bei so kleiner Summe mag man tatsächlich an Totalverlust( Geld und Freund) denken und die Sache auf sich beruhen lassen.

MfG
duck313

Hallo,
ob 300 € viel oder wenig Geld für den Gläubiger sind, kann man nicht beurteilen, nur der Gläubiger selber.

Dass der Schulnder behaupten könnte, es sei eine Schenkung, ist natürlich unsinnig, denn der Schulnder müsste das vor Gericht schon erklären, warum sein Freund ihm das Geld geschenkt hätte.

Es gibt die kostengünstige Möglichkeit die Forderung über einen Mahnbescheid und dann Vollstreckungsbescheid zu beantragen, geht nur noch online, in der Hoffnung, dass der Schuldner nicht reagiert oder man geht gleich zu einem Rechtsanwalt.,
Von der moralischen Seite würde ich persönlich die Forderung einklagen, damit der Freund versteht, was Freundschaft und Geld zu bedeuten hat.
lG

Hallo,

Nur selbst wenn man vor Gericht Recht bekommt und Schuldner
zur Rückzahlung verurteilt wird bedeutet es NICHT, derjenige
zahlt oder kann zahlen.

Bei so kleiner Summe mag man tatsächlich an Totalverlust( Geld
und Freund) denken und die Sache auf sich beruhen lassen.

GRAD bei so einer Sume sollte man davon ausgehen können, das Geld eintreiben zu können.
Und von Freundschaft kann offensichtlich ohnehin keine Rede mehr sein.
Gruß

Es macht ja aber keinen Sinn, Geld für einen Mahnbescheid auszugeben, wenn ich am Ende nichts erhalte.

Warum seinem schlechten Geld noch gutes für vorschüssige Klageverfahren hinterherwerfen?

Der Schuldner kann leicht behaupten, das Geld längst in bar und ebenso papierlos zurückgezahlt zu haben :open_mouth:

G imager

Hallo!

Warum seinem schlechten Geld noch gutes für vorschüssige
Klageverfahren hinterherwerfen?

eine berechtigte Überlegung.

Der Schuldner kann leicht behaupten, das Geld längst in bar
und ebenso papierlos zurückgezahlt zu haben :open_mouth:

Das stimmt so nicht, denn das muss er erstmal beweisen. Außerdem widerspricht das der Praxiserfahrung: solche Klagen werden in über 90% der Fälle nichteinmal bestritten. Das Problem besteht meistens darin, dass man das in der Zwangsvollstreckung einbringlich macht. Einen Nackerten kann man nicht ausziehen, das ist das Problem.

Gruß
Tom

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