Hallo,
wie beurteilt ihr die rechtliche Situation, wenn ein Schüler an der Demo teilnimmt (Es ist ja eigentlich kein Streik).
Die Kultusministerkonferenz sieht eine Teilnahme als unzulässig an und erlaubt entsprechende Disziplinarmaßnahmen.
http://www.schure.de/301/403-1-1-5-73b.htm
Verfassungsrechtler haben allerdings Zweifel daran, dass eine Teilnahme versagt werden darf.
http://www.lsvnrw.de/bsven/tipps_und_tricks/schulstr…
Wie weit dürfen Bestrafungen gehen?
Z.B. Strafarbeit und bei Weigerung, diese abzuliefern eine mündliche 6?
Konkret: Dürfen sich die disziplinarischen Maßnahmen negativ auf die Note auwirken?
Müsste eine Entschuldigung der Eltern akzeptiert werden? Z.B. wenn die Eltern argumentieren:
Sie/Er konnte an diesem Tag am schulischem Unterricht nicht teilnehmen, da sie/er ihr/sein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit (gemäß Artikel 8, Absatz 1, Grundgesetz) wahrgenommen hat. Die Schulpflicht ist der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreihet (Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz) untergeordnet.
Die Schulpflicht gibt es im GG ja nicht, sondern ist in den Landesverfassungen geregelt.
ms