Schulverhalten auf Anzeige

Hallo! Das 11 jährige Kind bekam eine Anzeige „ leichte Körperverletzung“
„Tatort“ Gymnasium
Eine Mitschülerin ärgerte vor dem Klassenraum,indem sie den 11 Jährigen trat und schuppste. Im Unterricht war dann Ruhe. Nach dem Unterricht rannte die Mitschülerin an dem 11 jährigem Kind vorbei , worauf er ihr das Bein stellte und sie fiel. Danach stand sie auf,lachte und ging. Die Lehrerin packte das 11 jährige Kind am Arm und sagte „ wenn die Mitschülerin blaue Flecken bekommt,bekommst du eine Anzeige“ . Ja so was von einer Pädagogin zu hören ist erschreckend. Dies reichte der Lehrerin dann doch nicht und zwang die Mitschülerin sofort ihre Mutter anzurufen und eine Anzeige zu schalten. Dies tat sie.
Das Wochenende war vorbei. In der Schule lag eine Kopie der Anzeige gegen den 11 Jährigen vor. Die Lehrer waren außer sich vor Wut,obwohl die Anzeige eigentlich nur den Erziehungsberechtigten etwas angeht (Mutter,Vater). Das 11 jährige Kind wurde sehr forsch über Lautsprecher ins Lehrerzimmer gerufen,wobei alle Klassenzimmertüren aufgingen,da der Schüler sehr beliebt ist und Alle erschrocken waren. Er wurde von den Lehrern unter Druck gesetzt und musste so seine Aussage machen. Nachdem er wieder in seiner Klasse war,wurde er bloßgestellt,indem die Klassenlehrerin Allen von dieser Anzeige erzählte.
Die Erziehungsberechtigten wurden nur kurz vom Direktor angerufen,keine Auskunft über den Inhalt der Anzeige,wegen was angezeigt wurde und von wem. Die Lehrer wussten mehr als die Eltern.
Der 11 Jährige weinte bis zum Schulschluss durch und wurde von Lehrern und seinen Mitschülern getröstet.
Die Mitschülerin um die es ging ist sehr unbeliebt und bekannt für Provokationen und Rangeleien. Ihre Mutter stellte schon mehrere Anzeigen. Sie sagte allerdings vor der Klasse,dass sie das Gestolperte ihrer Mutter nie erzählt hätte und auch nie eine Anzeige gemacht wurden wäre,wenn diese Lehrerin nicht Druck gemacht hätte. Zudem hat sie keine Verletzungen und ist auch nicht zum Arzt.
Die Tage bis zu den Ferien war Spießrutenlauf der Lehrer. Es wurde sogar ein Lehrer auf den 11 Jährigen angesetzt,der sein Aggressionspotential herauskitzeln sollte,aber dies hat er bestanden. Andere Lehrer starrten ihn in Hofpausen an und drohten“ denk dran,übertreibe nicht,sonst wird’s noch schlimmer“. Auch diese besagte Lehrerin suchte immer Kontakt zu dem 11 jährigen und fragte ihn unpassend aus,provozierte ihn. Er wurde behandelt wie ein Schwerverbrecher!
Es flatterte dann ein Brief ins Haus über eine Klassenkonferenz mit der Festlegung einer Ordnungsmaßnahme. Meiner Meinung nach sind die seelischen Verletzungen mancher Lehrer schon Strafe genug.

Die Erziehungsberechtigten suchten Kontakt mit der Schule. Keiner wollte so recht mit ihnen reden.Nach der Tat stand weder was im Hausaufgabenheft,noch wurden sofort die Eltern und Kinder eingeladen zum Gespräch,um weitere Maßnahmen durchzuführen.Es wurde sofort angezeigt.
Dem 11 jährigem Kind geht es schlecht und er geht nur noch unter Betteln in die Schule. Gott sei Dank ist er beliebt bei seinen Mitschülern und anderen Schülern. Die Mitschülerin wird nun noch mehr gehasst,nicht schön.
Der 11 Jährige wurde übrigens sogar auf dem Zeugnis für sein Engagement und Einsetzung für seine Mitschüler gelobt.Und nun wie ein Schwerverbrecher behandelt.
Er hat sich entschuldigt.

Nun steht die Anhörung bei der Polizei bevor. Hat Jemand auch solche schlimmen Erfahrungen durch? Gibt es bei der Anhörung extra Polizisten ,die nur auf Kinder spezialisiert sind ? Durfte die Anzeige überhaupt in der Schule vorliegen ,ohne die Zustimmung der Eltern und so öffentlich behandelt werden? Ich freue mich über Antworten,Erfahrungen und Tipps
. Danke!

Hallo,

ersteinmal ab zum Anwalt, der regelt das mit der Polizei usw…

ABER: Ein solcher Agngriff wie das Bein stellen ist nicht zu rechtfertigen. Auch nicht durch sonstiges „braves“ verhalten. Ein Kind das ein solches Verhalten an den Tag legt hat ein Problem und braucht Hilfe. Die „Schuld“ das das Verhalten jetzt Folgen hat, trägt allein das Kind durch sein Handeln. Auch ist es egal, ob das Opfer nun beliebt oder unbeliebt ist oder was man von den Eltern hält.

Ein solches Verhalten des Kindes ist wie gesagt unentschuldbar und die Schuld reagiert richtig, in dem sie ein auffälliges Kind beobachtet und gegebenfalls auch von der Schule schmeisst.

Aber, mit 11 sollte das Kind noch strafunmündig sein, also eine Strafe vom Staat ist nicht zu erwarten, es wäre nur schön, wenn Kind und Eltern daraus lernen würden.

Ich glaube schon,dass das Kind daraus gelernt hat,indem es die ganzen Schulstunden ununterbrochen weinte und bloßgestellt wurde vor seinen Mitschülern.Nun geht es nur noch mit Betteln und Bauchweh zur Schule. Das „Opfer“ muss nun jeden Tag mit neuem Hass der Mitschüler zurecht kommen.Ob hier eine Anzeige wirklich sinnvoll war,statt mit Eltern, Kindern und Schule zusammenzuarbeiten und zusammen Maßnahmen zu entscheiden wird stark bezweifelt. Nun gehen beide Mitschüler ungern zur Schule. Der 11 Jährige war noch nie auffällig,keine Einträge und wurde wie schon erwähnt sogar auf dem Zeugnis gelobt für sein positives Einsetzen bei seinen Mitschülern. Die Eltern haben übrigens genug getan und nach Antworten gebettelt bei der Schule,um die Sache zu klären. Wenn allerdings der Direktor stöhnt und keine Zeit hat,dann können auch sie nicht mehr viel unternehmen. Sie streben bei der polizeilichen Vernehmung nun die dort sitzenden Sozialarbeiter an und bitten dort um Hilfe. Kind sein ist in der heutigen Zeit anscheind nicht mehr so einfach,wie zu unseren Zeiten,schade.

Öhm…

ABER: Ein solcher Agngriff wie das Bein stellen ist nicht zu rechtfertigen.

Ein solches Verhalten des Kindes ist wie gesagt unentschuldbar
und die Schuld reagiert richtig, in dem sie ein auffälliges
Kind beobachtet und gegebenfalls auch von der Schule schmeisst.

… habe ich hier die Ironie-Tags übersehen?

Die Schilderung des UP kommt mir zwar sehr spanisch vor, aber Deine Antwort hab ich jetzt auch nicht so ganz verstanden.

Gruß,
KHK

Hallo,

Dein „Ratschlag“ hinsichtlich Anwalt ist so überflüssig wie ein Kropf!
Das Kind ist nicht Schuldfähig, kann also strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Da braucht es auch keinen Anwalt.
Die anderen Sprüche will ich mal lieber nicht kommentieren…

Der Dachs

2 Like

Hallo Gerd_64,

ne Frage zum besseren Verständnis:

ist Nici 1978 dein 2. Nick ?

Gruß Merger

ist Nici 1978 dein 2. Nick ?

Wenn Du Dir die Visitenkarte des UP anzeigen läßt, siehst Du, dass er seinen Nick geändert hat.

Gruß,
KHK

Die Schilderung des UP kommt mir zwar sehr spanisch vor

Jepp. Sehr Spanisch … :smile:

Guten Morgen!

Es ist schön,wenn sich Einige für meinen Beitrag interessieren. Allerdings habe ich leider keine hilfreiche Antwort oder ähnliche Erfahrungen gelesen. Zudem verstehe ich den Zusammenhang zwischen meinem Beitrag und dem „spanisch“ nicht. Es ist verständlich in deutsch geschrieben und Ja sowas gibts in deutschen Schulen.Nun noch mal.

Es steht die Anhörung bei der Polizei bevor. Hat Jemand auch solche Erfahrungen durch? Gibt es bei der Anhörung extra Polizisten ,die nur auf Kinder spezialisiert sind ? Durfte die Anzeige überhaupt in der Schule vorliegen ,ohne die Zustimmung der Eltern und so öffentlich behandelt werden? Ich freue mich über Antworten,Erfahrungen und Tipps. Danke.

genau, die Eltern kennen sich nicht aus und das man nie mit der Polizeit als Beschuldigter reden soll, ohne vorher einen Anwalt hinzugezogen zu haben ist wohl auch jedem klar.

allein schon zum SCHUTZ des Kindes würde ich einen Anwalt hinzu ziehen, da wären mir ein paar Euro egal…

nö, das war ernst gemeint, gerade da der Sachverhalt zeigt, das Gewalt gegen „Unbeliebte“ scheinbar ok ist, wenn der „Täter“ sonst brav ist.

man kann es natürlich auch nicht beachten, bis das kind 14 ist, dann die taten fast nicht verfolgen und es dann mit 18 direkt ein paar jahre in den knast schicken…

dann sollte man hier viel mehr für den opferschutz tun!

Hallo,

wie unten schon geschrieben, nicht mit der Polizei ohne Anwalt reden ( wenn man schon mit ihnen reden will, was man gar nicht muss).

hth

Du hast wirklich nichts begriffen!

dann klär mich doch mal auf, wieso sollte man ohne anwalt mit der polizei reden?

mal was zu dem thema zu lesen
http://www.kanzlei-hoenig.de/home/sofortmassnahmen/v…

Ich habe doch bereits geschrieben, dass das Kind schuldunfähig ist. Da kann also auch bei einer Aussage bei der Polizei nix anbrennen. Außerdem findet bei Kindern keine Vernehmung sondern eine Anhörung im Beisein der Erziehungsberechtigten statt.
Für diese zur Diskussion gestellte Situation ist die Bemühung (und Bezahlung) eines Rechtsanwaltes schlicht überflüssig.

Na, haben wir es…?

sicher kann da was anbrennen, wenn man den gaul schon so aufziehen will, wieso überhaupt mit der polizei reden?

sicher kann da was anbrennen, wenn man den gaul schon so
aufziehen will,

Und was kann da anbrennen? Klartext bitte…

wieso überhaupt mit der polizei reden?

Weil das manchmal für den „Spitzbuben“ doch eine positive Erfahrung darstellt und eigenes Verhalten reflektiert wird?

sicher kann da was anbrennen, wenn man den gaul schon so
aufziehen will,

Und was kann da anbrennen? Klartext bitte…

http://www.kanzlei-hoenig.de/home/sofortmassnahmen/v…
gut beschrieben und schon einmal gepostet… lesen wäre hilfreich

wieso überhaupt mit der polizei reden?

Weil das manchmal für den „Spitzbuben“ doch eine positive
Erfahrung darstellt und eigenes Verhalten reflektiert wird?

bring mir doch dafür mal eine quelle im gesetz, das das neuerdings die aufgabe der polizei ist. die aufgabe der polizei ist, zu ermitteln und dann an den staatsanwalt abzugeben, der dann entscheidet, was passiert.

wobei es gerade doch sehr auffällig ist, das ein „Kriminalbeamter“ von einem Anwalt abrät…

Du begreifst wirklich nichts!
Es ist auch nicht meine Aufgabe Deine Defizite zu beheben.
Schade um die Zeit.
Over and out!