Hallo,
Du beziehst Dich auf § 174ff StGB. Der § 174 selbst greift nur bis maximal 18. Die §§ 174a-c hingegen greifen auch bei Erwachsenen. Hier sind allerdings Sonderfälle geregelt, bei denen eine besondere Schutzbedürftigkeit bzw. Abhängigkeit gegeben ist, die in einem „normalen“ Ausbildungsverhältnis gerade nicht gegeben ist. Ausnahmen hiernach wären hingegen Ausbildungen im Rahmen einer Strafhaft oder in besonderen Einrichtungen für Menschen mit entsprechenden Krankheiten/Behinderungen.
Einfach mal selbst nachlesen, ob im konkreten Fall eine dieser Ausnahmesituationen gegeben ist.
Ansonsten ist es einfach nur unprofessionell und kann durchaus innerbetrieblich sanktioniert werden/stellt ein deutliches Risiko für den Erhalt des Arbeitsplatzes dar (gerade wenn die Sache nicht mehr so läuft, die Noten schlecht sind, … und dann hieraus Interessenskonflikte, Nötigungen, … erwachsen).
Gruß vom Wiz