Situation:
Schaffner bemerkt bei kontrolle die fälschung des semestertickets. Schaffner möchte gern personalien aufnehmen Schwarzfahrer hat aber nur das gefälschte semesterticket dabei und fordert den Schaffner auf die polizei dazu zu ziehen um seine personalien festzustellen. Der Schaffner entfernt von der plastikkarte die auf papier gedruckte fälschung und fordert an der nächsten station das verlassen des zuges(Mitfahrt verweigert) Also steigt der Schwarzfahrer nächste station aus ohne einen zettel auf dem vermerkt ist das er 40€ strafe bezahlen soll, es wurde auch keine personalienfeststellung von Schaffner oder der Polizei durchgeführt.
Meine frage wäre:
Hat der Zugbegleiter richtig gehandelt indem er die fälschung nicht in der ursprungsform eingezogen hat? Theoretisch dürfe sich der schwarzfahrer/urkundenfälscher ja nicht entfernen bis seine personalien festgestellt wurden. Das bescheid über erhöhtes beförderungsgeld wurde ihm ja auch nicht ausgestellt und er musste ja nirgendswo unterschreiben.
Drohen dem schwarzfahrer konsequenzen?