Schwarzfahren gefälschtes semesterticket

Situation:
Schaffner bemerkt bei kontrolle die fälschung des semestertickets. Schaffner möchte gern personalien aufnehmen Schwarzfahrer hat aber nur das gefälschte semesterticket dabei und fordert den Schaffner auf die polizei dazu zu ziehen um seine personalien festzustellen. Der Schaffner entfernt von der plastikkarte die auf papier gedruckte fälschung und fordert an der nächsten station das verlassen des zuges(Mitfahrt verweigert) Also steigt der Schwarzfahrer nächste station aus ohne einen zettel auf dem vermerkt ist das er 40€ strafe bezahlen soll, es wurde auch keine personalienfeststellung von Schaffner oder der Polizei durchgeführt.

Meine frage wäre:
Hat der Zugbegleiter richtig gehandelt indem er die fälschung nicht in der ursprungsform eingezogen hat? Theoretisch dürfe sich der schwarzfahrer/urkundenfälscher ja nicht entfernen bis seine personalien festgestellt wurden. Das bescheid über erhöhtes beförderungsgeld wurde ihm ja auch nicht ausgestellt und er musste ja nirgendswo unterschreiben.
Drohen dem schwarzfahrer konsequenzen?

Theoretisch dürfe sich der schwarzfahrer/urkundenfälscher ja nicht entfernen bis seine personalien festgestellt wurden.

Warum? Flucht aus einem Knast ist auch nicht strafbar.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefängnisausbruch

Drohen dem schwarzfahrer konsequenzen?

Wie denn?

Gruß

Stefan

Hallo,

Theoretisch dürfe sich der schwarzfahrer/urkundenfälscher ja nicht entfernen bis seine personalien festgestellt wurden.

Warum? Flucht aus einem Knast ist auch nicht strafbar.

Solche Analogien funktionieren leider nicht immer. Mir fällt da z.B. spontan Fahrerflucht ein.

Drohen dem schwarzfahrer konsequenzen?

Wie denn?

Anzeige? Daten stehen vielleicht auf dem entfernten Zettel bzw. der Plastikkarte? Ermittlung der Person vielleicht auch durch Fotos/Filmaufnahmen in der Bahn möglich, falls der Deliquent an akuter Amnesie leidet.
Oder der Schaffner hatte einen guten Tag und hat es mit dem Einkassieren der Fälschung und dem Rausschmeißen aus der Bahn bewenden lassen, weil er in der Zeit bis die Polzei kommt noch fünf weitere Leute hochziehen kann . Die erzieherische Wirkung dürfte ähnlich hoch sein, wie eine Bestrafung Wochen oder Monate später. Gilt natürlich auch für andere potenzielle Täter, die dies bloß beobachten.

Grüße

Oder der Schaffner hatte einen guten Tag und hat es mit dem
Einkassieren der Fälschung und dem Rausschmeißen aus der Bahn
bewenden lassen, weil er in der Zeit bis die Polzei kommt noch
fünf weitere Leute hochziehen kann . Die erzieherische Wirkung
dürfte ähnlich hoch sein, wie eine Bestrafung Wochen oder
Monate später.

Das denke ich hier auch. Der Schaffner wollte es wohl bei einer Ermahnung belassen.
Keine festgestellten Personalien, kein Beweisstück, so stehen nur Aussage gegen Aussage.
Mit Strafe ist wohl, zumindest so wie es hier geschildert wurde, nicht zu rechnen.

MfG

robobob.

Der Schaffner entfernt von
der plastikkarte die auf papier gedruckte fälschung und
fordert an der nächsten station das verlassen des
zuges(Mitfahrt verweigert)

Also wenn ich das richtig verstanden habe, existiert zwar ein echtes (ggf. altes) Semesterticket irgendeiner Person, es ist aber etwas drübergeklebt worden. Man hat also Hinweise auf eine Person, selbst wenn es sich dabei nicht um den Schwarzfahrer handeln sollte.

Alles wären Beweismittel für eine Straftat und das Verkehrsunternehmen wird diese sicherlich an die Polizei weitergeben. Wenn der Schwarzfahrer mit der Person auf dem alten Semesterticket nichts zu tun hat, könnte er Glück haben. Es sei denn, der Zugbegleiter hat ihn persönlich schon gekannt und seine Daten sind bereits erfasst.

Hallo,

das war wohl kein Semestertcket…

Heutzutage können sich die Studenten ihr Semester-Ticket jederzeit als
Pdf-Ausdruck
auf jedem Drucker ausdrucken lassen…Gültig wird es erst in Verbindung mit dem Studienausweis und einem amtlichem Ausweis (Personalausweis/Reisepaß mit Meldebestätigung).

Moin,

Heutzutage können sich die Studenten ihr Semester-Ticket
jederzeit als Pdf-Ausdruck
auf jedem Drucker ausdrucken lassen…Gültig wird es erst in
Verbindung mit dem Studienausweis und einem amtlichem Ausweis

Das gilt aber nicht für alle Verkehrsverbünde/-betriebe.

Wo die ausgedachte Geschichte spielen soll, ist hier nicht bekannt.

Liebe Grüße,
-Efchen