Schweigepflicht bei Häftlingen

Hallo,
wie ist denn die Schweigepflicht bei Häftlingen?
Darf oder muss ein Arzt wenn ein Häftling z.B. Krebs hat es dem Gefängnissleiter mitteilen oder erst ab einem bestimmten Stadium?

Hallo,
wie ist denn die Schweigepflicht bei Häftlingen?
Darf oder muss ein Arzt wenn ein Häftling z.B. Krebs hat es
dem Gefängnissleiter mitteilen oder erst ab einem bestimmten
Stadium?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
㤠182 Schutz besonderer Daten
[…]
(2) Personenbezogene Daten, die den in § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 des Strafgesetzbuchs genannten Personen von einem Gefangenen als Geheimnis anvertraut oder über einen Gefangenen sonst bekanntgeworden sind, unterliegen auch gegenüber der Vollzugsbehörde der Schweigepflicht. Die in § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 des Strafgesetzbuchs genannten Personen haben sich gegenüber dem Anstaltsleiter zu offenbaren, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Vollzugsbehörde oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib oder Leben des Gefangenen oder Dritter erforderlich ist. Der Arzt ist zur Offenbarung ihm im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge bekanntgewordener Geheimnisse befugt, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Vollzugsbehörde unerläßlich oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib oder Leben des Gefangenen oder Dritter erforderlich ist. Sonstige Offenbarungsbefugnisse bleiben unberührt. Der Gefangene ist vor der Erhebung über die nach den Sätzen 2 und 3 bestehenden Offenbarungsbefugnisse zu unterrichten.
[…]“

Gruß Andreas