Hallo André,
wann kann sie aufgehoben werden?
Nur der Patient kann die Schweigepflicht aufheben. Man sollte immer bei seinem Impfausweis, seinem Transplantationsausweis, bei seinem Personalausweis eine Erklärung mitführen, wem im Notfall der Arzt Auskunft erteilen darf.
Gilt diese Schweigepflicht auch gegenüber dem Ehepartner?
Ja.
Hat der Arzt die Pflicht, dem Patienten alles zur
Krankheit zu sagen (also z.B. Lebenserwartung), oder hat Arzt
da die moralische „Pflicht“ zu lügen, oder besser, es nicht so
direkt zu sagen.
Nein, der Arzt muss nicht informieren. Hier kommt es auf den Patient an. Und natürlich darauf, was möglich werden kann, wenn der Patient bei bestimmten Krankheiten informiert ist. Es wird natürlich ein Fall des Abwägens sein. Es kann durchaus ein Patient glauben, dass er die Wahrheit erträgt, trotzdem mit der Wahrheit nicht klar kommen wird. Ein Arzt kann durchaus „lügen“ müssen, wenn noch mehr Nachteile zu erwarten sind.
Bei mir war es so, dass ich im August 2000 den Prof. gefragt habe, wie lange ich noch leben werde. Auf die Frage, ob ich es wirklich wissen will und ob ich Vorstellungen habe, wie es weitergehen soll, habe ich Auskunft erbeten. Und als der Prof. mir erklärt hat, etwa sechs - acht Monate war mein nächster Satz „Ich werde mit ihrer Hilfe weiterleben und bitte sie zu prüfen, ob für mich ein Herztransplantation in Frage kommt und wenn es möglich ist, sollten wir nun an die Arbeit gehen“.
Grüsse Günter
Im konkreten Fall geht es um einen Freund, bei dem ein großer
Tumor im Hirn festgestellt wurde.
Gruß
André