Vielen Dank, muß das heute nacht noch wissen…
Euer Donovan
kurz
Vielen Dank, muß das heute nacht noch wissen…
Euer Donovan
Hallo Donovan,
das heisst, dass du einen Teil einklagen kannst, ohne dich um die Gesamtheit kümmern zu müssen. Ein konkretes Beispiel fällt mir jetzt leider nicht ein.
Oder - warte mal: Du hast ein großes Grundstück mit einem Haus und möchtest dieses Abreißen und gleichzeitig an anderer Stelle auf diesem Grundstück ein neues bauen.
Du stellst einen Antrag auf Baugenehmigung und Abrissgenehmigung.
Bei Ablehnung sind beide Teile für sich selbständig einklagbar.
(Hinkt ein bischen, aber soll ja nur ein Beispiel sein)
Gruß
HaWeThie
Tenk yu!!!