Hallo zusammen,
folgende Situation: Ehepaar XY trennt sich.
Herr X bekommt von seinem Anwalt die Auskunft, dass sein
Selbstbehalt 1100 Euro sind (gegenüber der Ehefrau).
Frau X bekommt die Auskunft von ihrem Anwalt, dass der
Selbstbehalt des Ehemannes bei 890 Euro liegt.
Es gibt zwei minderjährige Kinder, die mit der Ehefrau in
einem gemeinsamen Haushalt leben werden, die
Kindesunterhaltsfrage ist unstreitig.
Frau X verdient mtl. ca. 370 Euro.
Wer weiß jetzt, welcher Selbstbehalt stimmt? Das Paar lebt in
Niedersachsen.
Hallo Sonja,
beide Aussagen (können) stimmen.
Da es sich um zwei verschiedene Unterhaltsansprüche zum einen Kindesunterhalt zum anderen um nachehelichen Ehegattenunterhalt geht, können beide Aussagen stimmen.
Auf alle Fälle ist die Aussage richtig, dass der (erwerbstätige)Vater einen Selbstbehalt i. H. v. 890 € hat, wenn es um Kindesunterhalt geht.
Alles was über 890 € bis zur Höhe des eigentlichen Kindesunterhalts, ist an die Kindsmutter zu zahlen.
Ob und wieviel an Ehegattenunterhalt zu zahlen ist, ist IMMER eine Einzelfallrechnung, die i. d.R. eure Rechtsanwälte untereinander ausmachen.
grüsse
dragonkidd