Hallo zusammen,
ich möchte euch eine Frage stellen mit der ich nun zwangsläufig Konfrontiert worden bin.
Folgender Fall:
Ich hatte an meinem Auto einen Hagelschaden, ich habe meiner Versicherung diesen Schaden gemeldet und habe einen Termin für einen Gutachter erhalten. Diesen Termin habe ich wahrgenommen und der Schaden wurde auf 1500€ eingestuft.
Der Schaden sollte repariert werden. Einen Termin habe ich für einen späteren Zeitpunkt erhalten.
Noch weit vor der Reparatur gab es einen erneuten Hagelsturm und mein Fahrzeug hat weitere Schäden erlitten.
Also wurde wieder die KFZ-Versicherung angerufen, der Schaden gemeldet und ich musste erneut zum Gutachter. Die Schadensummer hat sich dann auf 2500€ erhöht.
Meinen vorherigen Termin zur Reparatur ist bestehen geblieben – ich habe nur ein neues Schadensgutachten erhalten.
Alles wurde ausgebessert, ich habe meine 150€ Selbstbeteiligung gezahlt und das Thema war für mich erledigt.
6 Montage später erhalte ich von der Werkstatt eine Rechnung mit dem Hinweise ich solle ein zweites Mal meine Selbstbeteiligung zahlen.Ist das Rechtens da zwei Gutachten erstellt worden sind oder fällt die Selbstbeteiligung nur bei Ausführung der Reparatur an?
Vielen Dank für eure Antworten.
Philipp