Selbstbeteiligung doppelt zahlen?

Hallo zusammen,

ich möchte euch eine Frage stellen mit der ich nun zwangsläufig Konfrontiert worden bin.
Folgender Fall:
Ich hatte an meinem Auto einen Hagelschaden, ich habe meiner Versicherung diesen Schaden gemeldet und habe einen Termin für einen Gutachter erhalten. Diesen Termin habe ich wahrgenommen und der Schaden wurde auf 1500€ eingestuft.
Der Schaden sollte repariert werden. Einen Termin habe ich für einen späteren Zeitpunkt erhalten.
Noch weit vor der Reparatur gab es einen erneuten Hagelsturm und mein Fahrzeug hat weitere Schäden erlitten.
Also wurde wieder die KFZ-Versicherung angerufen, der Schaden gemeldet und ich musste erneut zum Gutachter. Die Schadensummer hat sich dann auf 2500€ erhöht.
Meinen vorherigen Termin zur Reparatur ist bestehen geblieben – ich habe nur ein neues Schadensgutachten erhalten.
Alles wurde ausgebessert, ich habe meine 150€ Selbstbeteiligung gezahlt und das Thema war für mich erledigt.
6 Montage später erhalte ich von der Werkstatt eine Rechnung mit dem Hinweise ich solle ein zweites Mal meine Selbstbeteiligung zahlen.Ist das Rechtens da zwei Gutachten erstellt worden sind oder fällt die Selbstbeteiligung nur bei Ausführung der Reparatur an? 

Vielen Dank für eure Antworten.
Philipp

Hallo!

Würde man auch fragen,wenn man den 1. Schaden fiktiv abgerechnet hätte, also sich die Summe in bar hätte auszahlen lassen,weil man es selbst reparieren wollte oder es so lassen wollte ?
Wäre es dann nicht klar, 2 Schadensereignisse, 2 Kaskoschäden, 2 Selbstbeteiligungen ?

Und jetzt soll es anders sein ?
Warum ?

Und warum fragt man nicht die VS,wenn es einem unklar, unbillig oder willkührlich vorkommt ?
Schließlich kommt die Forderung nicht von der Werkstatt direkt, die VS hat nur die Werkstattabrechnung um weitere 150 € gekürzt.

MfG
duck313

Hallo,

es handelt sich um zwei verschiedene Schäden und somit muss der Selbstbehalt für die Teilkaskoversicherung auch 2 mal gezahlt werden.
Aber keine Angst, es gibt keine Hochstufung.

Gruß Merger

Da die Foderung von der Werkstatt kommt möchte ich die Versicherung als letztes Fragen - da ich diese auch zum Jahreswechsel gekündigt habe, erwarte ich so oder so keine besonders gute Zusammenarbeit.
Deine Erläuterung ist für mich jedoch sehr schlüssig. Vielen Dank!

weil die versicherung auch hier nur ein mal zahlt. wieso sollte man sich 2 mal an einer leistung der versicherung betreiligen, die diese nur ein mal bringt?

der schaden hat sich erhöht und der gesamtschaden wurden behoben, wieso sollte der versicherungsnehmer 2 mal zahlen?

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Weil es sich um 2 Schäden handelt und für jeden Schaden wird ein SB berechnet.
Weiteres findet man in den Versicherungsbedingungen.

  1. Schaden 1.500 € - SB 150 €
  2. Schaden 1.000 € - SB 150 €

Alternativ kann man auch eine Teilkaskoversicherung ohne SB abschließen.

Nach Sachverhalt wurde die Schadenssumme erhöht, es fand also nur eine Regulierung statt.

Nach Sachverhalt wurde die Schadenssumme erhöht, es fand also
nur eine Regulierung statt.

Das interessiert nicht - denn es waren 2 Schäden an unterschiedlichen Tagen.

Wären es Vollkaskoschäden gewesen - wäre das Fahrzeug auch mit 2 Schäden belastet und würde dementsprechend hochgestuft werden.

Hallo,

Nach Sachverhalt wurde die Schadenssumme erhöht, es fand also
nur eine Regulierung statt.

Das interessiert nicht - denn es waren 2 Schäden an
unterschiedlichen Tagen.

Wären es Vollkaskoschäden gewesen - wäre das Fahrzeug auch mit
2 Schäden belastet und würde dementsprechend hochgestuft
werden.

Dumme (?) Frage meinerseits:
Wenn der Geschädigte sich nun dazu entschließen würde den ersten Schaden nicht beseitigen zu lassen würde dafür ja auch keine Selbstbeteiligung anfallen.
Da beide Schäden ja Hagelschäden sind, könnte man die Kosten zur Beseitigung des zweiten Hagelschadens überhaupt beziffern? Wer kann sagen welche Delle schon vor dem zweiten Hagelschaden da war und welche nicht?

Neugierige Grüße,
Tinchen