Selbstmord

Hallo

Ist Selbstmord bzw. Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland strafbar ?

Gruß
Max

Selbstmord wohl kaum :wink:. Beihilfe zum Selbstmord geht wohl in die Richtung „fahrlässige Körperverletzung“ und wäre damit strafbar.

Liebe Grüße,
Ti4n4

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Ist Selbstmord bzw. Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland
strafbar ?

Hallo Max,

die Selbsttötung ist natürlich nicht strafbar. Der Sinn einer Strafe (einen Toten kann man ja schlecht resozialisieren) wäre nicht mehr zu erzielen.

Beihilfe zum Selbstmord ist ein ganz anderes Feld. Worauf willst Du hinaus? Tötung auf Verlangen? Sterbehilfe? Das ist ein beliebig heißes Eisen. Entsprechende Taten sind - zumindest bisher - immer ein Fall für den Staatsanwalt.

Gruß
Wolfgang

Das ist aber nicht so ganz Dein Ernst, gell?
Hallo Max,

Ist Selbstmord bzw. Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland
strafbar ?

Den Richter, der in der Lage ist, einen Selbstmord post hum zu bestrafen, würde ich liebend gerne kennenlernen (und damit meine ich nicht den alten Herrn mit Rauschebart und einer tiiiiiiefen Baßstimme).

Beihilfe und sogar Anstiftung zum Selbstmord sind in Deutschland übrigens nicht strafbar, solange der ‚Tötungsakt‘ durch den Todesmutigen selbst vollzogen wird (‚reich mir mal bitte den Fön - das in die Wanne werfen, übernehme ich schon selbst‘).

Ethisch vermag ich es natürlich nicht zu beurteilen.

Ciao

Tessa

Keine Sorge, ich habe nicht vor zu sterben !
!!!

Hi Max,

Selbstmord ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch nicht strafbar.
Beihilfe erfordert immer das Vorliegen einer rechtswidrigen Haupttat im Sinne des § 11 Nr. 5 StGB. Da Selbstmord keine rechtswidrige Tat ist, ist somit auch die Beihilfe zum Selbstmord nicht strafbar.
Hierzu gibt es (um es etwas kompliziert zu machen) eine Ausnahme: Wenn der Nebentäter die absolute Tatherrschaft besaß, er also den Selbstmörder lenkt und ihn zum Werkzeug gegen sich selbst macht, dann ist er wegen Anstiftung und Beihilfe dran, weil er der eigentliche Haupttäter ist (Anklage wegen Mord) und der Selbstmörder nur das Werkzeug.
So sehen das die Rechtswissenschaftler.

Gruß,
Francesco

Hallo,
strafbar wohl nicht, zumindest nicht als „Beihilfe“, in Betracht kommt natürlich etwa eine Unterlassungsstraftat, etwa unterlassene Hilfeleistung oder gar Töten durch Unterlassen (das aber immer ausscheidet, wenn ein handelnder da ist frage gerade im Bereich aktive sterbehilfe.
Der staatsanwalt wird wohl immer dabei sein.

Harry

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Hallo Wolfgang!

Beilhilfe oder Beitrag zum Selbstmord sind etwas ganz anderes als Tötung auf Verlangen oder Sterbehilfe. Denn beim Selbstmord tötet man sich selbst während Tötung auf Verlangen eine Tötung eines Anderen ist, im zweiten Fall geht es daher um eine vorsätzliche Tötung, die natürlich strafbar ist. Beihilfe zum Selbstmord ist in D nicht strafbar, in Ö allerdings gibt es dafür schon einen eigenen Straftatbestand.

Tom

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Selbstmord wohl kaum :wink:. Beihilfe zum Selbstmord geht wohl in
die Richtung „fahrlässige Körperverletzung“ und wäre damit
strafbar.

Liebe Grüße,
Ti4n4

Hallo!

Beilhilfe zum Selbstmord hat mit fahrlässige Körperverletzung nichts zu tun. Es unterscheidet sich schon der objektive Tatbestand, da es sich bei einem Körperverletzungsdelikt um die Verletzung eines fremden Körpers handelt und beim Selbstmord eine Selbsttötung vorgenommen wird. Im zweiten Falle sind daher Tatsubjekt und Tatobjekt identisch.

Zweitens ist fahrlässige Körperverletzung immer ein Fahrlässigkeitsdelikt, die Beilhilfe zum Selbstmord wäre allerdings normalerweise ein Vorsatzdelikt (ich weiß nicht ob in D auch die Beihilfe zum Fahrlässigkeitsdelikt möglich ist, in Ö jedenfalls schon auf Grund des Einheitstätersystems).

Tom

Beilhilfe oder Beitrag zum Selbstmord sind etwas ganz anderes
als Tötung auf Verlangen oder Sterbehilfe.

Das möchte ich doich mal erklärt haben ;o)))

Wo ist der Unterschied zwischen Beihilfe zum Selbstmord und Sterbehilfe???

Bernd

Hi!

Hi Max,

Selbstmord ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch nicht
strafbar.
Beihilfe erfordert immer das Vorliegen einer rechtswidrigen
Haupttat im Sinne des § 11 Nr. 5 StGB. Da Selbstmord keine
rechtswidrige Tat ist, ist somit auch die Beihilfe zum
Selbstmord nicht strafbar.

Dann versteh ich aber nicht, warum Sterbehilfe strafbar ist???

Bernd

Ein Link-Tip für Bernd…
Hi Bernd,

da besteht in der Tat ein riesiger Unterscheid. Unter http://www.m-ww.de/kontrovers/sterbehilfe.html findest Du die wesentlichen Unterschiede zwischen Beihilfe zum Selbstmord, Tötung auf Verlangen und Sterbehilfe.

Ciao

Tessa

Hi Bernd,

Sterbehilfe hat mit Selbstmord nur bedingt etwas zu tun. Sterbehilfe unterscheidet man in passive und aktive.
Die passive Sterbehilfe wäre, wenn ich dem Patienten die Medikamente verschaffe zum Sterben, er sie aber selbst einnimmt.
Oder wenn ich die Waffe besorge, die der Todeskandidat gegen sich selbst richtet.
Du bist dann dran wegen unerlaubtem Waffenbesitz oder wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM-G), aber nicht wegen Beihilfe zum Selbstmord.
Bei der aktiven Sterbehilfe handelt es sich um ein Tötungsdelikt, weil du halt der „Aktive“ bist. Also auch keine Beihilfe.

Gruß,
Francesco

der unterschied besteht darin, dass bei der beihilfe der selbstmörder den tötungsakt selber (!) vollzieht und der andere ihm halt nur hilft, fön geben oder seil an baum befestigt…

bei der tötung auf verlangen (hört man doch schon am wortlaut!) tötet der andere den, der sterben will.

„§ 216 Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.“

gruss ulrike

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hi francesco!

wie ist das denn dann mit anstiftung? da muss doch auch ne rechtswidrige haupttat vorliegen, was ja hier nicht der fall ist.

du kannst mir doch jetzt nicht im allen ernste sagen, dass anstiftung zum selbstmord auch straflos ist!!! wenn man erst den tatentschluss in dem opfer weckte, kann man doch nicht straffrei davonkommen!!

gruss
ulrike

Selbstmord ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch nicht
strafbar.
Beihilfe erfordert immer das Vorliegen einer rechtswidrigen
Haupttat im Sinne des § 11 Nr. 5 StGB. Da Selbstmord keine
rechtswidrige Tat ist, ist somit auch die Beihilfe zum
Selbstmord nicht strafbar.
Hierzu gibt es (um es etwas kompliziert zu machen) eine
Ausnahme: Wenn der Nebentäter die absolute Tatherrschaft
besaß, er also den Selbstmörder lenkt und ihn zum Werkzeug
gegen sich selbst macht, dann ist er wegen Anstiftung und
Beihilfe dran, weil er der eigentliche Haupttäter ist (Anklage
wegen Mord) und der Selbstmörder nur das Werkzeug.
So sehen das die Rechtswissenschaftler.

Gruß,
Francesco

Hi!

Tötung auf Verlangen entspricht aktiver Sterbehilfe
Beihilfe zum Selbstmord der passiven Sterbehilfe…

gelle??

Bernd

Hi Ulrike,

das Gericht muß entscheiden, ob die „Anstiftung“ so gravierend ausgefallen ist, dass sie praktisch tatbeherrschend gewirkt hat oder ob der Selbstmörder die letzte Entscheidung selbst getroffen hat.
Wenn die Anstiftung tatbeherrschend war, dann gilt der Anstifter nicht als solcher, wird also nicht als Anstifter bestraft sondern als eigentlicher Täter!
Im anderen Fall bleibt sie straflos wegen der fehlenden Rechtswidrigkeit der Haupttat.

Gruß,
Francesco

ob selbstmord strafbar ist weiß ich nicht, aber ich denke das interessiert den, der es gemacht hat eh wenig :smile:

hilfe denke ich ist in jedem fall strafbar in form der unterlassenen hilfeleistung

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