Hi zusammen.
Der Verleumdungsparagraph § 187 StGB besagt bekanntlich folgendes:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe usw.
Wiki sagt dazu („Verleumdung“):
Die Tatsache muss unwahr sein, d. h. es muss vor Gericht bewiesen werden, dass das Gegenteil der Behauptung zutrifft (anders bei übler Nachrede: „nicht … erweislich wahr“). Bereits hieran scheitert in der Praxis häufig eine Verurteilung nach dem Gesetz.
Na toll. Es steht also nicht der Behauptende in der Beweispflicht, sondern der von der Behauptung Betroffene.
Wie das? Ist das nicht ein Freibrief für Schandmäuler, um über andere die abenteuerlichsten Behauptungen zu verbreiten, wenn es für die Betroffenen unmöglich ist, die Behauptungen zu widerlegen?
Mal angenommen, X verbreitet, dass Y ein Kinderschänder ist. Natürlich ist Y kein Kinderschänder. Hat Y dann überhaupt eine Chance, mit einer Verleumdungsklage gegen X durchzukommen, wenn er in der Pflicht steht, seine Unschuld zu beweisen? Wie soll er das? Warum steht X nicht in der Pflicht, die Wahrheit seiner Behauptung zu beweisen?
Chan