Sie wollen aus der Kirche austreten?

hier finden Sie die Anleitung.

http://www.ibka.org/infos/wann.html

mv

Ist das denn so schwierig?(owT)
.

Du kannst dich wieder beruhigen…
hi Ralf
Nimm ein paar Froschpillen und beruhige dich.
wie bereits mehrfach gesagt:
Der Staat zahlt der Kirche nix, wenn du arbeitslos bist!
Das ist, um es böse zusagen, ein rechnerischer Trick, um dir weniger Stütze auszuzahlen.

jetzt alles klar?
Gruß
Mike

hi Ralf
Nimm ein paar Froschpillen und beruhige dich.
wie bereits mehrfach gesagt:
Der Staat zahlt der Kirche nix, wenn du arbeitslos bist!
Das ist, um es böse zusagen, ein rechnerischer Trick, um dir
weniger Stütze auszuzahlen.

jetzt alles klar?

Warum geht die Kirche nicht dagegen an, daß auf der Abrechnung Kirchensteuer steht?

Was würdest du zum Inhalt dieser Seiten sagen:
http://www.ibka.org/

Sind diese Prozesse erfunden???

Ralf

Der Staat zahlt der Kirche nix, wenn du arbeitslos bist!
Das ist, um es böse zusagen, ein rechnerischer Trick, um dir
weniger Stütze auszuzahlen.

jetzt alles klar?

Hallo Michael,
Nix klar,
erzähl mal einem blöden Arbeitnehmer (Prolet) genaueres

mit freundlichem Gruß

Peter

Aber gerne
Hi
Als Kirchenmitglied bist du Mitglied in einem Verein (ist zwar ein komischer Haufen, aber im Prinzip isses so) Dieser Verein verlangt einen Bruchteil deines Einkommens als Beitrag (ist glaube ich bei Gewerkschaften ähnlich). Das wird nun direkt vom Staat eingesackt und weitergeleitet.

Wenn du aber kein eigenes Einkommen hast, wie z.B bei Arbeitslosigkeit, dann kassiert die Kirche auch nichts von dir.
Die ALU wird nun folgendermaßen berechnet: Man nimmt dein letztes nettoeinkommen, zieht einen bestimmten betrag ab, in den verschiedenen Abgaben einfließen Krankenkasse, etc. pp. Rechnerisch (sic) fliest in diesen prozentualen Abzugsbetrag eben auch die Kirchensteuer ein, da offenbar die Mehrheit diese Abgabe noch leistet. Von diesem Abzug sieht die Kirche aber keine müde Mark pardon müden Euro, sondern dieses Geld bleibt in der Arbeitslosenkasse schön brav liegen.
Grund ist zum einen, dass man damit die Berechnung vereinfacht (ein Algorithmus anstelle von 2) ausserdem vermeidet man, dass bei einem Kirchenaustritt oder -eintritt während der Arbeitslosigkeit der ganze Quatsch neu berechnet werden muß.
Stellt sich nun die harmlose Frage, warum dieser Betrag prinzipiell mit eingerechnet wird… Nun, dadurch verringert sich der Auszahlungsbetrag… und 10€ pro Arbeitslosem oder so macht bei ein paar Millionen Arbeitslosen auch nen netten Batzen aus

Jetzt klarer?

Gruß
Mike

4 Like

Hi

Warum geht die Kirche nicht dagegen an, daß auf der Abrechnung
Kirchensteuer steht?

Woher soll ich das Wissen… Bin doch kein Bischof und die Wege des Herrn…

Was würdest du zum Inhalt dieser Seiten sagen:
http://www.ibka.org/

Falsches Brett, gehört zu Religion und Ethik

gruß
Mike

Klage
Hallo Michael,

vielen Dank für den Hinweis auf das Rechtsbrett! Jetzt verstehe ich das Ganze. Aber eine Frage hätte ich da noch. Meinen die Rechtsexperten hier, daß eine Klage in so einem Fall Aussicht auf Erfolg haben könnte? Mir scheint diese Regelung doch ein wenig zweifelhaft zu sein. Schließlich kann man nicht pauschal davon ausgehen, daß jemand Kirchenmitglied ist. Das ist ja eine rein freiwillige und private Sache und hat daher erst mal auch gar nichts mit dem Einkommen und mit dem Arbeitslosengeld zu tun. Was anderes ist das mit Dingen, die jeder haben muß wie staatliche Steuern, Krankenkasse etc.

Ungerecht ist diese Regelung für alle:
Christen: die würden das Geld vermutlich lieber der Kirche geben als dem Staat
Konfessionslose: denen wird tatsächlich ein Betrag abgezogen, den sie vorher zur Verfügung hatten
Andersgläubige: denen wird der Pauschbetrag abgezogen und trotzdem zahlen sie u.U. noch Mitgliedsbeiträge an die Glaubensgemeinschaft, der sie tatsächlich angehören. Die zahlen also doppelt.

Ich denke auch Arbeitslose haben das Recht, über ihren Glauben frei zu entscheiden. Deshalb sollte ihnen auch beim Arbeitslosengeld ein Betrag zur Verfügung stehen, der für solche Dinge ausgegeben werden kann - oder eben nicht.

Viele Grüsse,
Lisa

Schwierig
Hi Lisa
Das gabs schon mal!
Tessa hat da einen wunderschönen Link ausgegraben
http://lexetius.com/2000/11/195
Laut Bundessozialgericht ist diese Praxis rechtens.
Da müsste man jetzt schon das Verfassungsgericht bemühen, um das zu kippen.

Viel Spass beim Klagen, aber das wird einfach nur teuer und wird nichts bringen, schätze ich mal.
das diese Praxis vorsichtig gesagt „unglücklich“ ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Mike

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