Sollte ein testament notariell beglaubigt

… werden? wie kann man es rechtssicher verfassen? muss es handschriftlich verfasst werden?

Hallo,
wenn ein Testament handschriftlich geschrieben und unterschrieben wurde braucht man keinen Notar. Wenn es allerdings um viel Geld gehen sollte, sollte man nicht an diesem dann sparen damit jede Art von Rechtsstreit so aus dem weg geräumt werden und vermieden werden kann.
Gruß SUnny

Hallo,
wenn ein Testament handschriftlich geschrieben und
unterschrieben wurde braucht man keinen Notar. Wenn es
allerdings um viel Geld gehen sollte, sollte man nicht an
diesem dann sparen damit jede Art von Rechtsstreit so aus dem
weg geräumt werden und vermieden werden kann.

Hi,

manchmal ist es besser einen Anwalt zu Rate zu ziehen, gerade wenn es um viel Geld und Immobilien geht. Anwälte kennen sich da oft besser aus, als Notare und auch notarielle Testamente wurden schon erfolgreich angefochten.

Gruß
Tina

Hallo,

Wobei es sehr teuer werden kann, dort einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Notar hat regelmäßig Jura studiert, er berät und erstellt das Testament, hat aber niedrigere Kosten.

Nebenher ist nicht jeder Anwalt gleich gut in Sachen Erbrecht. Auch dort gibt es Spezialisten.

Gruss

Iru

Hi,

Wobei es sehr teuer werden kann, dort einen Anwalt
hinzuzuziehen.

wenn große Vermögenswerte vorhanden sind, sollte das drin sein.

Ein Notar hat regelmäßig Jura studiert, er

berät und erstellt das Testament, hat aber niedrigere Kosten.

Das ist richtig, allerdings gibt es auch dort solche, die schlecht beraten und das Testament damit nicht dem entspricht, was eigentlich der Wille des Erblassers war. Ein Anwalt der sich mit der Materie gut auskennt, weiß evtl. warum dieses oder jenes Testament erfolgreich angefochten wurde und kennt so die Stolperfallen.

Nebenher ist nicht jeder Anwalt gleich gut in Sachen Erbrecht.
Auch dort gibt es Spezialisten.

Wie überall halt.

Gruß
Tina

JA BITTE
bitte unbedingt ein notarielles Testament machen, auch wenn es etwas kostet…

Das erspart nen Haufen Streit unter den Erben

Gruss highQ

Hallo,

um da mal etwas Klarheit rein zu bringen: Notare sind in vielen Bundesländern gleichzeitig auch Anwälte (so genannte Anwaltsnotare), in andern Bundesländern zwar ausschließlich Notare, aber natürlich auch fertig ausgebildete Juristen mit 2. Staatsexamen.

Bei einem Anwaltsnotar kann ich an einen Kollegen geraten, der zufällig auch ein ausgewiesener Erbrechtsexperte ist, und der trotz der miesen Tarife die er als Notar für ein Testament bekommt, einen sehr engagierten Job macht. Den reinen Notaren fehlt oft nach einigen Jahren ein wenig der Bezug zur Gestaltungsberatung (muss aber nicht sein).

Fakt ist aber, dass regelmäßig notarielle Testamente auftauchen, die mehr als deutlich machen, dass ein Notar angesichts der läppischen Tarife da nur nach Schema F einen Vordruck im PC ausgefüllt, und keinerlei Beratungsleistung erbracht hat. Ich habe dabei schon Dinge erlebt, die insbesondere massiv steuerschädlich waren.

Ein Anwalt kann sich den Aufwand für eine umfassende Gestaltungsberatung entsprechend bezahlen lassen, und wenn er Spezialist auf dem Gebiet ist, dann wird er je nach Komplexität des Falles da sinnvoll auch richtig Zeit investieren, um eine optimale Lösung für entsprechendes Geld zu produzieren. Ggf. wird er auch einen Steuerberater hinzuziehen, verbindliche Finanzamtsauskünfte einholen, mit Versicherungen und Vermögensberatern zusammenarbeiten, … Aber dieser Aufwand muss natürlich auch bezahlt werden. Und wenn ich dafür dann eine entsprechende Rechnung stellen kann, treibe ich den gerne. Ob ich soviel Engagement als Notar zu den Notartarifen in eine Gestaltungsberatung reinstecken würde, …

Krassestes Beispiel meiner Praxis (wobei der Notar für den schlechten Entwurf in dem Fall vermutlich nicht so sehr viel konnte, weil die Mandatin ihm gegenüber das wahre Vermögen verschleiert hatte, und deshalb das Ausmaß der Steuerschädlichkeit weit über das zunächst sichtbare, und vielleicht noch knapp vertretbare Maß hinausging), betraf eine Steuerschädlichkeit in Größenordnung des Wertes eines ordentlichen Einfamilienhauses.

Gruß vom Wiz

Hallo erstmal,

kannst Du mir bitte mal den Vorteil eines notariellen Testaments gegenüber einem handschriftlich privat verfassten Testament nach qualifizierter fachlicher Beratung erklären?

Und nein, ich meine nicht die Frage der Kosten eines Erbschein ./. Beurkundungskosten zur Umschreibung von ggf. im Todesfall gar nicht mehr vorhandenen Immobilien.

Gruß vom Wiz

Hallo,
ich kenne Fälle, wo sich Richter über von Notar erstelltem Testament bei Anfechtung durch Geschwister hinweg gesetzt haben. Wenn behauptet wird, der Erblasser sei nicht mehr testierfähig gewesen oder sei von jemand gedrängt worden, dann nützt u.U. auch kein Testament beim Notar.
Gruß Michael

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