§ 263 Betrug StGB
Hallo,
das ist klar die frage ist nur welche Strafe auf jemanden zu
kommen würde, also nur 40€ oder noch ne Anzeige wegen
Urkundenfälschung.
wie Levay schon ganz richtig schrieb, erfüllt das den Tatbestand des Betrugs. Da du aber offensichtlich Levays Beitrag nicht verstehen konntest/wolltest, verweise ich hier nicht nur wie üblich auf Wiki oder das StGB sondern zitiere es extra für dich:
_Bundesrepublik Deutschland - Strafgesetzbuch
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar._
Wenn der Täter Jahrgang 1990 ist kommt mit Glück Jugendstrafrecht zur Anwendung, dann kann es etwas „günstiger“ werden.
Ich hoffe es ist nun verständlich und derjenige lässt lieber die Finger davon.
Gruß
S.J.