Sonderkündigung von Hausmeisterdienst

Der unbefristete Vertrag mit einem Hausmeisterdienst für ein Einfamilienhaus läuft bis zum 30.4.2015 (3-monatige Kündigungsfrist).  Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, vielelicht auch fristlos, wenn das Haus schon dieses Jahr verkauft wird? Es findet schließlich dann ein Besitzerwechsel statt.
Vielen Dank.

Richtigerwesie geht der Dienstleistungsvertrag oder das Arbeitsverhältnis eines Hausmeisters nicht auf den Erwerber der Immobilie, für die der Hausmeister zuständig war, über.

Tatsächlich können mangels ausdrücklich anderlautender Vereinbarungen beide Parteien ein unbefristetes Dienstverhältnis nur durch Einhaltung einer ordentlichen oder vertraglich bestimmten Frist kündigen.

Eine außerordentliche, gar fristlose Kündigung scheidet aus, da der Hausmeister die Gründe ja nicht zu vertreten hat.

Eine übereinstimmender Aufhebungsvertrag stünde dem aber nicht entgegen.

G imager

Hallo

ich schließe mich der Antwort von Imager an. Man sollte versuchen eine Aufhebungsvertrag beiderseitig anzustreben.

Gruß