Sonderurlaub bei Umzug

Hallo,

ich ziehe zum 1. november um und habe nach Sonderurlaub gefragt. Der Chef sagte mir in unserem Unternehmen gibt es keinen Sonderurlaub, außer einen Tag bei der eigenen Hochzeit. Steht mir rechtlich Sonderurlaub zu oder ist das im Ermessen des Chefs?

Gruß Annika

Hallo Annika,

Steht mir rechtlich :Sonderurlaub zu oder ist das :im Ermessen des Chefs?

einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub für den Umzug gibt es nicht, es sei denn, im Tarifvertrag - falls ein solcher für den Betrieb existiert - ist der Sonderurlaub fixiert.

Du kannst nach Absprache mit Deinem Chef Tarifurlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen.

Gruß
Wolfgang