Sonntagszuschläge gewerblicher Auftragnehmer im Dienstleistungsvertrag immer fest vereinbart ?

Hallo
Um Im Zusammenhang der legalität einer Forderung von 50% für Sonntagsarbeiten im Havariefall zu erhalten bitte ich um Informationen.
Ich bin gewerblich im Dienstleistungsbereich als Hausmeisterdienst tätig.
Im  geschlossenen Dienstleistungsvertrag wurde der Hausmeisterdienst 1x wöchentlich  mit 24 Stunden Rufbereitschaft auf Grundlage Stundenverrechnungssatz von 15,50 € nach
§ 19 der Kleinunternehmer Regelung vereinbart.
Im Zusammenhang einer von einem Mieter gemeldeten Havarie (Ursache Wassereinbruch in den Fahrstuhlschacht wegen eines Schadens im Bereich der Übergabestation des Wärmeanbieters) hatte ich mich wegen Gefahr in Verzug persönlich auf den Weg gemacht um vor Ort die erforderlichen Schritte ein zu leiten um so ewtl.kurzfristig noch weiteren Schaden abwenden zu können.
Die Havarie ereignete sich an einem Sonntag.
Sonntagsarbeit wurde seiner Zeit im Zusammenhang meines Dienstleistungsangebotes im Vertrag nicht vereinbart.
Ich habe mir erlaubt bei der Rechnungslegung 50 % Zuschlag für Sonntagsarbeit zu berechnen.
Die Mehrkosten betragen 29,00 € für die gesammte Einsatzzeit.
Soll ich auf die Forderung auf dem Weg der Kulanz wegen fehlender Vereinbarungen verzichten ?
Bei so viel Intoleranz läge mir dann in jedem Fall eine soziale Verwendung  in der Vohrweihnachtszeit wesentlich näher am Herzen.
Danke im voraus
Jörg