Sorgfaltspflichten ggü. älterem Menschen (Ehemann)

Hallo Leute,
vielleicht kann mir jemand helfen bei der folgenden Frage:

Die Ehefrau, sagen wir im Alter von ca. 50 Jahren. Der Ehemann über 80. Er fängt an tüddelig zu werden. Sie ist voll berufstätig. Tägliche Abwesendheit der berufstätigen Ehefrau ca. 11-12 Stunden, da der Arbeitsplatz weiter entfernt ist. Wohnsituation Einfamilienhaus, Nachbarschaft auch ca. 70 und älter. Kontakte wenig, bis Null. Das Haupteinkommen hat die Ehefrau, ohne ihre Berufstätigkeit bliebe nur noch eine schmale Rente unter Sozialhilfeniveau.

Fragen:Welche Sorgfaltspflichten sind notwendig, seitens der Ehefrau.

Gibt es irgendwelche Regelungen, welche Vorsorge die Frau treffen muß, nachdem der Mann gesundheitliche Probleme i.S. von Altersdemenz bekommt?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Tanja

Hallo,

das ist ein ganz schwieriges und übles Thema und leider auch immer noch ein Tabu in unserer Gesellschaft. Wir haben selbst einen ähnlichen Fall (wir sind zu meiner dementen Schwiegermutter gezogen) gehabt und als zwei Juristen war uns auch immer unwohl (obwohl es uns klar war, dass es keine „richtige“ Lösung des Problems gab).

Was man machen kann und sollte ist eine Einstufung nach Pflegeversicherung. Hierber ist dann eine gewisse Grundpflege abgedeckt. Dabei geht es weniger darum, dass man als Angehöriger diese nicht leisten könnte/will, sondern eher darum, dass durch die Pflege einfach schon mal eine gewisse zusätzliche Zeit jemand im Haus bei dem Angehörigen ist. Weiter kann man an eine Tagespflegeeinrichtung denken, wo der Angehörige zumindest halbtags betreut wird. Dazu gibt es üblicherweise Fahrdienste, die die Abholung und Rückführung übernehmen. Eine weitere Geschichte kann eine Haushaltshilfe/Putzfrau sein, oder auch jeder andere, der mal einige zusätzliche Stunden im Haus ist.

Weiterhin sollte man technische Lösungen in seine Überlegungen einbeziehen. Bei uns war dies ein Notruftelefon, das automatisch bei Druck auf die Noruftaste drei Nummern anwählte, bis es Kontakt bekam. D.h. der Betroffene muss nicht mehr selbst telefonieren, sondern muss nur noch die Notruftaste betätigen. Die Geschichte gibt es auch mit Funksender für die Hosentasche. Weiterhin kann man auch den umgekehrten Weg wählen und eine Überwachungsanlage installieren, mit der man von außen einwählen kann und ein Raummikro abfragen bzw. sogar eine Kamera nutzen kann. Das ist rechtlich ggf. nicht ganz einwandfrei, es gibt hier aber schlicht und ergreifend Regelungslücken, und so lange es keinen Kläger gibt (wo sollte er herkommen) ist dies sicher eine Überlegung wert.

Weiterhin sollte man sich überlegen gefährliche Elektrogeräte so zu schalten, dass der Betroffene diese nicht mehr alleine betätigen kann, bzw. dass sie automatisch nach gewisser Zeit abschalten (E-Herd, Heizstrahler, Wärmedecken). Zudem machen Rauchmelder Sinn.

Ganz problematisch wird es, wenn der Betroffene das Haus verlässt und den Weg zurück nicht mehr findet. Einschließen ist höchst gefährlich, weil man damit natürlich die Fluchtwege abschneiden würde (ganz abgesehen von der rechtlichen Thematik Freiheitsberaubung). Sollte dies häufiger vorkommen, bleibt leider nur noch der Weg ins Heim, wenn man keine dauernde Beaufsichtigung organisieren kann. So genannte elektronische Fußfesseln wären ggf. eine Idee, wenn damit zumindest ein Nachbar alarmiert werden könnte.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was man machen kann und sollte ist eine Einstufung nach
Pflegeversicherung. Hierber ist dann eine gewisse Grundpflege
abgedeckt.

Hi,

dazu muss aber tatsächlich eine körperliche Pflegebedürftigkeit vorliegen, was bei einer reinen Demenz nicht unbedingt der Fall ist.

Ansonsten fand ich deinen Beitrag sehr gut.

Gruß
Nelly