Spaziergang über stillgelegte Wiese?

Hallo,
meine Frage ist ob man als Mensch alleine oder mit Hund über eine
stillgelegte Wiese ( der Bauer bekommt wohl Geld, das er die Wiese brach liegen lässt) laufen, bzw. spazierengehen darf.

Für Antworten diesbezüglich bin ich sehr dankbar.

viele Grüße Sandra

Hallo !

Hast Du einen Garten?

Würdest Du ruhig zusehen, wenn Fremde darin mit einem Hund herumlaufen?

Gruß Max

Hallo,

definitiv nein, auch ohne Hund. Dass der Bauer Geld für die Stillegung kriegt, macht die Wiese nicht zu einer öffentlichen Grünanlage. Im Gegenteil. Ist ja mehr so als Naturschutzmaßnahme gedacht. Damit Vögel brüten können, zum Beispiel. Da ist weder Hund noch Mensch hilfreich.
Bleib auf dem Weg, sagte die Mutter zum Rotkäppchen.

Grüsse

Heike

Wenn ich nicht auf eine nicht eingezeunte Wiese ohne Hinweisschild und weit außerhalb irgendeiner Ortschaft spazieren gehen darf. Wo dann???

gruß Sandra

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Wenn ich nicht auf eine nicht eingezeunte Wiese ohne
Hinweisschild und weit außerhalb irgendeiner Ortschaft
spazieren gehen darf. Wo dann???

Auf den ausgewiesenen öffentlichen Straßen und Wege, so hart das auch im Einzelfall ist.

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Hallo Sandra,

meine Frage ist ob man als Mensch alleine oder mit Hund über
eine
stillgelegte Wiese ( der Bauer bekommt wohl Geld, das er die
Wiese brach liegen lässt) laufen, bzw. spazierengehen darf.

Wie das rein rechtlich aussieht kann ich Dir nicht sagen, ich weiss nur, dass das in „unserem“ kleinen Dorf in Schleswig-Holstein ziemlich locker gehandhabt wird. Solange keine Viecher darauf weiden und der Hund nicht frei herumlaeuft - ueberhaupt kein Thema.

Ich wuerde sonst einfach 'mal den Bauern fragen…

liebe Gruesse,
Astrid

Hi!

Die Frage ist ja hier auch, das man ja nicht weiß was Privatgrundstück und was öffentliches Gelände ist. Im Regelfall brauchst du dir keine Sorgen machen!

Abgesehen davon dürfte es kaum Bauern geben die sich über kostenlosen Dünger ärgern ;o))

Gruß

Bernd

Hi!

Ist doch immer wieder faszinierend wofür hier Sternchen vergeben werden - vermutlich von irgendwelchen Tierhassern, denn der Beitrag ist ja wohl unstrittig genauso so überflüssig wie unsinnig!

Bernd

Landesfeldschutzgesetz
In Berlin wäre hier das Feldschutzgesetz einschlägig, es ist allerdings ein Landesgesetz und kann bei Dir anders aussehen, must Du nachschauen:

§ 1 Geschützte Grundstücke
(1) Durch dieses Gesetz werden Grundstücke, die der Gewinnung
oder dem Anbau von Feld- oder Gartenfrüchten, Zierpflanzen,
Sträuchern oder anderen Bodenerzeugnissen dienen, insbesondere
Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten, Obstanlagen, Baumschulen und
Weinberge geschützt.
(2) Wege, Gräben, Dämme, Böschungen, Plätze und Gewässer
werden behandelt, wie die in Absatz 1 bezeichneten Grundstücke und Anlagen, an die sie angrenzen.

§ 2 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, ohne
dazu berechtigt zu sein,

  1. Wiesen oder bestellte Äcker vor beendeter Ernte oder Äcker,
    Wiesen oder Weiden, die eingefriedet sind oder deren Betreten
    durch Verbotszeichen untersagt ist, betritt oder trotz Aufforderung des Berechtigten nicht verläßt;

  2. Hunde oder andere Haustiere auf in § 1 genannten Grundstücken
    frei umherlaufen läßt;diese Bestimmung gilt nicht für den
    dienstlichen Einsatz von Hunden durch Polizeibeamte;

Nun bin ich kein Bauer oder Feldschutzexperte und kann leider nicht sicher sagen, ob das Grundstück, von dem Du sprichst ein Wiese iSd Gesetzes ist. Allerdings gehe ich auch als Stadtkind davon aus, dass es sich um eine solche Wiese gem. § 1 handelt, wenn das Gras dort zumindest als Futtermittel dienen soll. Dann müsste immernoch eine Einfriedung oder ein Schild dem reinen Betreten entgegenstehen. Den Hund dürftest Du aber auch ohne solche Merkmale nicht laufen lassen.
Aber wie gesagt, dieses Gesetz gilt bei Dir nicht, es sei denn Du wohnst in Berlin - allerdings sind sich die meisten Ländergesetze recht ähnlich.
Ansonsten, wie schon gesagt, den Bauern fragen, denn wo kein Kläger, da kein Richter.

Außerdem kann ich mich mal wieder nur über Beiträge ohne jeden rechtlichen Hintergrund wundern…

M.