Spendenquittung ausstellen?

Wer darf denn eine Spendenquittung ausstellen?

Konkret: darf ein nicht eingetragener
Verein eine Spendenquittung ausstellen,
falls die Spende gemeinnützig verwendet
werden soll?

Gruss, Marco

Hallo erstmal,

quittieren darfst Du schon, alleine es nützt nichts. D.h. der Spender wird die Quittung dem Finanzamt vorlegen und dieses wird dann mitteilen, dass es mit einem Steuerabzug nichts wird, weil die ausstellende Institution eben nicht als gemeinnützig nach § 56 ff AO anerkannt ist.

Gruß vom Wiz

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