Spendenquittung ausstellen als Privatperson

Hallo Leute.

(Bitte gleich darum meinen Artikel weiter unten zu löschen, danke)

Wenn Person A an einem wissenschaftlichen Projekt an der Schule teilnimmt (11.12. klasse), und für die Finanzverwaltung zuständig ist, wirft sich natürlich die Frage nach Spenden/Sponsoring auf.

Das Konto, welches für das Projekt eröffnet wurde, läuft auf Person A.

Das Projekt ist kein Verein.

Darf Privatperson A einem Unternehmen eine Spendenquittung ausstellen?

Begünstigter wäre ja dann Person A und damit das Projekt

Habe schon mal im §10 EStG gelesen:

(1) 1Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung können insgesamt bis zu

20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
2.
4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter

als Sonderausgaben abgezogen werden. 2Voraussetzung für den Abzug ist, dass diese Zuwendungen

an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine öffentliche Dienststelle, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, oder

an eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Das ist Person A doch,oder??

Kann Person A also einem Unternehmen eine Spendenquittung ausstellen, welche dieses steuerlich geltend machen kann??

Danke sehr im Voraus

hallo

Lies dir mal zu den jeweiligen Themen die Links durch

(1) 1Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung
steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der
Abgabenordnung können insgesamt bis zu

http://www.vereinsbesteuerung.info/ao.htm

an eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Das ist
Person A doch,oder??

http://www.finanz-lexikon.de/juristische%20personen_…

Kann Person A also einem Unternehmen eine Spendenquittung
ausstellen, welche dieses steuerlich geltend machen kann??

… dann wirst du feststellen, dass das natürlich nicht geht!

Gruß
Wawi

Servus,

Wege, um eine Spende über einen Träger „durchzuleiten“, der eine steuerlich wirksame Spendenquittung ausstellen kann, sind eventuell:

  • Förderverein für die Schule, Ehemaligenverein oder dergleichen, falls es solche gibt
  • Die Stadt/Gemeinde, die Träger der Schule ist (dort zu klären)
  • Geeignete gemeinnützige Vereine vor Ort, z.B. Lions

Schöne Grüße

MM

an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an
eine öffentliche Dienststelle, die in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den
das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR-Abkommen) Anwendung findet, oder

an eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Das ist
Person A doch,oder??

eindeutig nein.
Person A ist weder eine juristische person 8sondern eine natürliche, also ein Lebewesen, eine juritische Person ist ein Verein oder Firma)
noch ist er öffentlichen Rechts. Eine KöR ist eine Körperschaft öffentlichen Re3chts, also eine anerkannte Kirche, ein anerkannter Verein. Auch Krankenkassen sind KöR.

Das müsste dann also so laufen:

Die schicken das Geld zuerst aufs Konto von z.B. Lions, die stellen dem UNternehmen die Quittung aus, und leiten das geld dann zu Person A weiter??

Servus,

ja, so könnte das laufen.

Aber um Mißverständnissen vorzubeugen: Keine der genannten Körperschaften ist „dafür zuständig“, d.h. man muß in jedem Fall vorher abklären, was geht!

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Wege, um eine Spende über einen Träger „durchzuleiten“, der
eine steuerlich wirksame Spendenquittung ausstellen kann, sind
eventuell:

sowas nennt man im allgemeinen Geldwäsche, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

1 Like

Denk ich mir iwie auch grade *

Servus,

nein, dieser Begriff in diesem Zusammenhang ist völliger Blödsinn.

Es geht darum, daß ein gemeinnütziger Verein, der Spendenquittungen ausstellen kann, eine Spende erhält, um sie satzungsgemäß zu verwenden. Bzw. im Fall der Gemeinde als annehmende Stelle, daß die Handhabung so erfolgt, wie sie seit Jahrzehnten für die Förderung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten an Kindergärten und Schulen in gänzlich legaler Weise gang und gäbe ist. Ob dieser Weg heute noch möglich ist, weiß ich nicht - ich glaube mich zu erinnern, daß es da in den vergangenen paar Jahren eine Änderung gab. Weil ich das nicht recherchieren wollte, hab ich „eventuell“ geschrieben.

Und jetzt bist Du dran: Was genau soll an den beschriebenen Wegen bitte Geldwäsche sein? Kannst Du das, nachdem Du so flott vom Leder gezogen hast, auch begründen, bevor Du einem Schüler, der sich an einer lobenswerten Initiative beteiligt, die Pferde scheu machst?

Schöne Grüße (aber ziemlich sauer)

MM

Servus,

knnst Du ds iwie begrd oder blubberst Du nur?

Schöne Grüße

MM