Sprittkosten zahlen nach Firmenauflösung?

Guten Tag,

wie sieht das aus nach einer GbR-Abmeldung,wurde natürlich der gesammte besitz der Firma, nach den prozentualen Anteilen aus dem GbR-Vertrag aufgeteilt.

Und jetzt will einer der Gesellschafter noch Sprittkosten erstattet haben.

Seine Fahrten waren weder voher angemeldet noch waren sie, meiner Meinung nach, sinnvoll. Belege wurden keine vorgelegt.

Sind die anderen Gesellschafter verpflichtet dem einen Gesellschafter das Geld zu erstatten (ggf. aus dem Privatbesitz)?

Würde mich über einige Antworten freuen.

Viele Grüße @all

Hallo,

eigentlich einfach: Ohne Belege ist nix. Wenigstens die Tankquittungen sollten vorliegen. Der Grund der Fahrt ist dann Verhandlungssache.

LG Selorius