Staatsrecht: Nationalhymne

Hallo Forum,

wann wurde eigentlich die Nationalhymne der Bundesrepublik eingeführt?
Insbesondere: wann wurde die heutige Strophe als Text festgelegt und ist die dritte Strophe eigentlich verboten?

Gruß!

Hi Peter,

wäre lustig, wenn die dritte Strophe verboten wäre…die stellt nämlich den Text unserer Hymne dar *g*. Das „Deutschland, Deutschland über alles“ ist (meines Wissens) der Beginn der ersten Strophe…
Es würde mich schockieren, wäre es verboten andere als die dritte Strophe zu singen. Wenn mich mein Langzeitgedächtnis (und es ist eine wirklich lange Zeit) nicht täuscht und mein ehemaliger GM-Lehrer keinen Mist erzählt hat, ist der nationalistische Charakter dieses Liedes eher unbedeutend. Das Gedicht (Melodie kam erst später) war zur Zeit seiner Entstehung so etwas wie ein Protestsong für ein geeintes, freies und demokratisches Deutschland…also genau das, was unsere GG-Väter sich für die Bundesrepublik gewünscht haben.
Aber wenn man sich den Text vor dem Hintergrund unserer Geschichte ansieht, ist natürlich auch klar warum man die dritte Strophe als Hymnentext gewählt hat.
Wann genau dieses Lied zur Hymne erklärt wurde kann ich Dir nicht sagen, aber ich vermute, daß dies in engem zeitlich Zusammenhang mit der Gründung der BRD war. Wenns anders ist, bin ich auch wirklich auf nähere Infos gespannt.

Gruß Goosi

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Ursprung Nationalhymne
Hallo Goosi,

ich möchte und kann dir nicht widersprechen, weil ich die Geschichtlichen Daten nicht genau weiß.

Also: Die Melodie der Nationalhymne war ursprünglich unter dem Namen „Kaiserlied“ oder Kaiserhymne" für den Österreichischen Kaiser Franz Josef. Der Text war ungefähr „Gott erhalte Franz den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“.

Den Text „Lied der Deutschen“ schrieb Hoffmann von Fallersleben irgendwann im 19. Jhd. Es sollte ein Lied sein, daß die damals in vielen verschiedenen Fürstentümern lebenden Deutschen vereinen sollte.

Ob der Text für die bekannte Melodie geschrieben wurde, weiß ich nicht.

Verboten ist keine der 3 Strophen; es sind sogar alle 3 die Nationalhymne, allerdings wird immer nur die 3 Strophe (Einigkeit und Recht und Freiheit…) gespielt.

Und daß ich sogar Recht habe, beweist http://www.nationalhymne.de. Da stehen auch noch andere interessante Informationen über unsere Hymne.

Viel Spaß beim Lesen und viele Grüße

Marcus

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Hallo Peter,

als Friedrich Ebert 1922 das „Lied der Deutschen“ zur Nationalhymne machte, war es bereits jahrzehntelang eine Art inoffizielle Nationalhymne gewesen (Stichwort Langemarck).

Der heutige Gebrauch des Liedes dürfte mit dem Schreiben Adenauers an Heuss im Mai 1952 zusammenhängen:

„Es ist wesentlich der aussenpolitische Realismus , der uns, Ihnen wie mir, nahelegen muss, die Entscheidung nicht weiter hinauszuzoegern: ich moechte auch hoffen duerfen und glaube, dazu Grund zu haben, dass die innenpolitischen Vorbehalte, die sich auf den Missbrauch des „Deutschland-Liedes“ durch die Vernichter des alten Deutschland beziehen, an Schaerfe verloren haben - war es doch der Reichspreasident F. Ebert , der das „Deutschland-Lied“ durch eine staatsmaennische Entscheidung zur Nationalhymne erklaerte.
Daher erneut die Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydn’sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden.“

Bei aller Vorsicht sieht mir die rechtliche Situation so aus, daß die ersten beiden Strophen nicht nur nicht verboten, sondern sogar Bestandteil der Nationalhymne sind. Sie sollen nur nicht bei offiziellen Anlässen gesungen werden.
Begründet wird das damit, daß diese Strophen vom Hitlerdeutschland als Nationalhymne benutzt worden seien - der übliche Dämonisierungsquatsch! Bezüglich der Hymne haben BRD und NS-Deutschland allerdings die Nichtbenutzung der zweiten Strophe gemeinsam.

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo!

Deutschlandlied
1841 von H. Hoffmann von Fallersleben auf Helgoland gedichtet; zugrunde lag die von J. Haydn komponierte Melodie der österreichischen Kaiserhymne. Das Deutschlandlied setzte sich nur allmählich nach 1870, stärker nach 1914 und 1918 durch; es wurde 1922 durch Verfügung des Reichspräsidenten F. Ebert zur Nationalhymne erklärt; 1933 mit dem Horst-Wessel-Lied gekoppelt; 1945 von den Alliierten verboten. Seit 1952 ist es als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, wobei nur die 3. Strophe gesungen wird.

Man kann bei der ersten Strophe denken, mit „Deutschland über alles“ ist die politische Grenze gemeint, die Landesgrenzen also. Damit ist der Text für die Nazis viel zu „klein“ gewesen. Sie hatten Deutschland schon viel „größer“ gemacht, als der Text es sagt.
Hugo von Hoffmannsthal soll aber nicht politisch dabei gedacht haben, sondern für ihn war seine Heimat Deutschland in Gedanken über alles.
Grüße Max
 

wann wurde eigentlich die Nationalhymne der Bundesrepublik
eingeführt?
Insbesondere: wann wurde die heutige Strophe als Text
festgelegt und ist die dritte Strophe eigentlich verboten?

Gruß!

Im Netz gefunden:

1945 wird die Nationalhymne vom Alliierten Kontrollrat verboten. Mit dem Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss kommt es 1952 dann zur Wiedereinführung des Deutschlandliedes als Nationalhymne für die Bundesrepublik Deutschland.

Ciao
Kaj