Hallo Leute,
wer kann mir bitte sagen, in welchem deutschen Gesetz ich nachlesen kann: WER in Deutschland eine standesamtl. Trauung durchführen kann (Standesbeamter, Schiffskapitän, Bürgermeister) bzw. welche Bedingung eine Person erfüllen muss, damit sie befugt ist eine rechtskräftige standesamtl. Trauung durchzuführen. Ebenso, bin ich daran interessiert, wie die gesetzl. Bestimmungen lauten, bezügl. der Orte an denen standesamtlich, durch dazu befugte Personen, getraut werden darf. Oder bestimmen das die Standesämter?
Vielen Dank im Voraus,
Ama