Standesamtliche Trauung / gesetzl. Bestimmungen

Hallo Leute,

wer kann mir bitte sagen, in welchem deutschen Gesetz ich nachlesen kann: WER in Deutschland eine standesamtl. Trauung durchführen kann (Standesbeamter, Schiffskapitän, Bürgermeister) bzw. welche Bedingung eine Person erfüllen muss, damit sie befugt ist eine rechtskräftige standesamtl. Trauung durchzuführen. Ebenso, bin ich daran interessiert, wie die gesetzl. Bestimmungen lauten, bezügl. der Orte an denen standesamtlich, durch dazu befugte Personen, getraut werden darf. Oder bestimmen das die Standesämter?

Vielen Dank im Voraus,

Ama

Hallo Ama,

Du willst selbst nachlesen. Bitteschön. Das findest Du im Bürgerlichen Gesetzbuch, Familienrecht ab § 1297 sowie im Ehegesetz. Bei ganz speziellen Ansinnen, Du willst Dich z. B. unbedingt im Taucheranzug unter Wasser trauen lassen, frage bitte das Standesamt, ob die dabei mitspielen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Mein Problem ist vielmehr zu sehen, welche Regeln die Standesämter einhalten MÜSSEN und welche sie selber machen und wie verbindlich letztere sind, ob es z.B. gilt, dass mich ein Standesbeamter nicht im Freien trauen kann oder nicht in Schloss so und so, wenn diese Locations nicht (von wem eigentlich?) zu solchen Zwecken zugelassen sind.

Was ist wenn ich in einem Standesamt getraut werden will, das Samstags keine Trauungen durchführt? Kann/darf mich ein mit wolgesinnter Standesbeamter, aus einem anderen Ort, in diesem Standesamt trauen, vorausgesetzt, man würde uns die Räume zur Verfügung stellen? Weisst Du auch aus so etwas eine Antwort oder findet man das in bes. Gesetz? Ich werde mal nachlesen.

Liebe Grüße aus München

Ama

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Hallo Ama,

bei Deinen Wünschen helfen Gesetze und Verwaltungsvorschriften nicht weiter. Ich würde mit dem zuständigen Standesbeamten
reden. Das sind zumeist nette Leute, gewohnt auf die besonderen Ideen ihrer „Kunden“ einzugehen. Einen bestimmten Raum -
etwa das Trauzimmer des Rathauses - braucht’s nicht zur Erfüllung der Formerfordernisse für eine rechtsgültige Ehe. Nur der Standesbeamte ist unverzichtbar. Wenn Du den Standesbeamten überreden kannst, sind auch Dienstzeiten nicht mehr wichtig.
Wenn er will, geht fast alles. Wenn er keine Lust hat, Deinen Vorstellungen zu entsprechen und die Trauung unter dem Baum
vorzunehmen, unter dem Dich Dein zukünftiger Göttergatte erstmals küßte, hast Du eben Pech gehabt.

Versuche den Mann zu überzeugen, aber nur mit Höflichkeit und nicht mit Gesetzestexten unter dem Arm.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich weiss schon, dass da mit Druck und Gesetzen gar nichts funtkioniert. Vielleicht drücke ich mich etwas verworren aus: wenn ich meinen Baum oder meinen Raum für die Trauung im Ort A finde, aber der Standesbeamte von dort samstags nicht trauen will, habe ich dann eine Chance, dass mich ein gutmütiger Standesbeamter aus Ort B, dort traut, oder müssen die Räumlichkeiten speziell dafür zugelassen sein, dass dort rechtsgültige Trauungen stattfinden (wie mir ein Standesbeamter gesagt hat, der mir erklären wollte warum trauen auf einem Schiff am Chiemsee z.B. nicht geht), bzw. haben nur die Standesbeamten aus A das Recht in und um Ort A Trauungen durchzuführen.

Danke für Deine Auskunft & Geduld. :smile:

Ama

Hallo Ama,

ich misch mich mal ein, darf ich?

Also, prinzipiell gilt: Zuständig für Deine Eheschliessung ist der Standesbeamte an Deinem Heimatort (§15 EheG). Wenn Du woanders als in deinem Heimatort heiraten willst, musst Du das Aufgebot trotzdem bei deinem Standesbeamten stellen und dann zusätzlich nochmal in dem Bezirk, wo du heiraten willst.

Ein Standesbeamter kann nicht einfach Trauungen in einem Bezirk, für den er nicht zuständig ist, vornehmen.

Meines Wissens ist der Ort der Trauung nicht vorgeschrieben, es gibt ja genügend "Event"Hochzeiten. Da kommt es wirklich nur darauf an, ob und was das jeweilige Standesamt anbietet bzw. was der Standesbeamte gewillt ist, zu tun.

Nachdem wir im Umkreis München auch nach einem schönen Ort für Samstagstrauungen gesucht haben, sind wir auf Dachau gekommen.
Die haben das sehr schön gemacht und die Umgebung beim Dachauer Schloss ist eigentlich recht romantisch.

Gruss
Peter

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Hallo Ama,

EheG § 13 (Form der Eheschließung): Die Ehe wird dadurch geschlossen, daß die Verlobten vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die ehe miteinander eingehen zu wollen.

Da steht nur „vor dem Standesbeamten“ und nichts von einem bestimmten Raum. Es (ich meine die Trauung *g*) geht also überall, wo sich der Standesbeamte hinzubemühen bereit ist.

EheG § 15 (Zuständigkeit des Standesbeamten): Die Ehe soll vor dem zuständigen Standesbeamten geschlossen werden. Zuständig ist der Standesbeamte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Auf Grund einer schriftlichen Ermächtigung des zuständigen Standesbeamten kann die Ehe auch vor dem Standesbeamten eines anderen Bezirks geschlossen werden.

Also suche Dir einen Standesbeamten, der sich traut, Euch zu trauen, wie und wo Ihr es gerne hättet. Und der eigentlich zuständige Standesbeamte Deines Bezirks gibt seinem auswärtigen Kollegen dafür die schriftliche Ermächtigung.

Mit diesen Regelungen habt Ihr doch praktisch Narrenfreiheit, wenn Ihr irgend einen Standesbeamten dafür erwärmen könnt.

Gruß
Wolfgang