Stellungnahme z. Prozessskostenhilfe bei Scheidung

Hallo! Eine Frau hat wegen Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragt. Der Mann soll innerhalb von zwei Wochen zu diesem Antrag Stellung nehmen. In welcher Form muss er das tun und was muss er dabei beachten? Kann er auch eine Fristverlängerung beantragen, weil vor Weihnachten die Zeit sehr eng ist?

In welcher Form muss er das tun

Schriftlich zur Akte.

und was muss er dabei beachten?

nun ja, die Frau hat ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angegeben. Sagt Sie die Wahrheit oder wurde da ggf. Einkommen oder Vermögen verschwiegen, Belastungen konstuiert o.ä…?

Auch kann er je nach Art der Angelegenheit Aspekte vorbringen zur Erfolgsausicht oder Mutwilligkeit.

Ob die Einwendungen beachtlich sind, würde ein Anwalt ggf. beurteilen können…

Kann er auch eine Fristverlängerung beantragen, weil vor
Weihnachten die Zeit sehr eng ist?

Ja, die Anhörungsfrist ist keine Notfrist.

ml.