Steuer - günstiger für den Arbeitgeber

Halo,
ein Arbeitgeber möchte mehrere Arbeitskräfte beschäftigen. Sie arbeiten zeitlich gesehen unregelmäßig, an verschiedenen Tagen, maximal 30 St pro Woche und bekommen 10 Euro pro Stunde.

Welche Anstellungsmöglichkeiten wären für den Arbeitgeber die günstigsten, wenn man über Steuer und Abgaben denkt?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

die günstigste Variante wäre 1 Langzeitarbeitsloser für 30h die Woche zu je 10 € die Stunde zu beschäftigen, wenn das Job-Center dies mit einem Lohnzuschuss unterstützt.

Grüße
miamei

Servus,

Welche Anstellungsmöglichkeiten wären für den Arbeitgeber die günstigsten, wenn man über Steuer und Abgaben denkt?

da gibt es keine verschiedenen Möglichkeiten, nur eine.

Bei (ggf. auch kurzfristig) schwankenden Arbeitszeiten in Teilzeit muss man aber auf Formulierung und Durchführung des Vertrages höllisch aufpassen, damit man nicht Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge für gar nicht geleistete Arbeit bezahlen muss: Dauer der Arbeit ganz konkret vereinbaren (nicht bloß „nach betrieblichen Erfordernissen“) und auch festlegen, wie lange vor dem Einsatz die Arbeitszeit mitgeteilt und abgestimmt wird.

Schöne Grüße

MM

Und wie wäre es mit einem Basis-Job, also geringfügige Beschäftigung? oder irgend eine saisonalle? Arbeitgeber steht da doch günstiger da steuerlich gesehen oder nicht?

Außerdem, was ist steuerlich besser für den Arbeitgeber - befristete der unbefristete Beschäftigung?

Servus,

300 € pro Woche, die Du genannt hast, übersteigen die Grenze für geringfügige Beschäftigung bei weitem.

Die Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte gelten nicht für Beschäftigte in der Gastronomie.

Arbeitgeber steht da doch günstiger da steuerlich gesehen oder nicht?

Nur bei den ermäßigten Pauschalen für Beschäftigte im Haushalt und bei Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft; sonst ist die geringfügige Beschäftigung für den Arbeitgeber etwas teurer als das regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis.

Außerdem, was ist steuerlich besser für den Arbeitgeber - befristete der unbefristete Beschäftigung?

Einen Vorteil hat er von der befristeten Beschäftigung nur, wenn er mehr als zehn Arbeitnehmer (Vollzeit) beschäftigt - für einen Kleinbetrieb macht es keinen Unterschied.

Schöne Grüße

MM

Und wie wäre es mit einem Basis-Job? also geringfügige Beschäftigung? oder irgend eine Beschäftigung season-weise?

Wenn ein Basis-Job für den Arbeitgeber etwas teurer als das regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis ist - wieso machen es so viele Arbeitgeber? Fast überall und wieso hat man lieber mehrere Basis-Jobbler als ein par „normale“?

Servus,

die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind im Lauf der Jahre immer teurer geworden, das haben viele Arbeitgeber noch nicht gemerkt.

Außerdem glauben viele, geringfügig Beschäftigte hätten keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Stimmt aber nicht.

Schöne Grüße

MM

Und wen man sie als Praktikanten nimmt? Ist es dann günstiger?

Servus,

nein, die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Krankenversicherung sind dann nicht anders.

Schöne Grüße

MM

Welche Vorteile gibt es denn, wenn man Praktikanten nimmt? weil ich sehe ja auch enorm oft, dass man eher so vorgeht…

Servus,

dabei geht es um die Verwechslung von eingeschriebenen Studenten, die unter bestimmten Bedingungen mit ermäßigten Krankenversicherungsbeiträgen versichert werden, mit „Praktikanten“, die kein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums absolvieren.

Schöne Grüße

MM

Könnten Sie vielleicht erklären, was für einen Vorteil ist in dem Fall möglich und wie entsteht er?

„befristete der unbefristete Beschäftigung?
Einen Vorteil hat er von der befristeten Beschäftigung nur, wenn er mehr als zehn Arbeitnehmer (Vollzeit) beschäftigt - für einen Kleinbetrieb macht es keinen Unterschied.“

Hallo

„befristete der unbefristete Beschäftigung?
Einen Vorteil hat er von der befristeten Beschäftigung nur, wenn er mehr als zehn Arbeitnehmer (Vollzeit) beschäftigt - für einen Kleinbetrieb macht es keinen Unterschied.“

Das muss mit dem Kündigungsschutz zusammenhängen. Beim Befristeten brauchst du einfach nur nicht den Vertrag verlängern. - Beim Kleinbetrieb gibt es viel weniger Kündigungsschutz, weil der kleine Betrieb erst mal geschützt werden muss. - Ich kann es nicht beschwören, aber ich glaube, das wird es sein.

Viele Grüße

Servus,

ja - ich meinte genau den Unterschied in der Möglichkeit für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, von dem Simsy Mone schreibt. Der spielt nur für Unernehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern eine Rolle - kleinere Unternehmen können auch unbefristete Arbeitsverträge recht leicht kündigen.

Schöne Grüße

MM

Außerdem glauben viele, geringfügig Beschäftigte hätten keinen
Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung bei
Krankheit. Stimmt aber nicht.

wohl wahr, aber der minijob ist immer noch die beste möglichkeit beim AN viel mehr netto ankommen zu lassen als bei einem soz.vers. pflichtigen job.

gruß inder

Ei Guude,

wenn ichs richtig sehe, geht das im unteren Bereich der Gleitzone mit einer etwas kleineren Differenz zwischen „Arbeitgeberbrutto“ und Nettoauszahlung als beim Minijob los.

Nur im Einzelfall sauber zu berücksichtigen ist dann noch der Einfluss der KV-Beiträge, die man seit 2007 bei den Minijobs nur noch bei Familienversicherten unter den Tisch fallen lassen kann - damit kommt man dann von Fall zu Fall zu einem deutlichen Vorteil für den SV-pflichtigen Job im Vergleich zum Modell Schlecker, in dem der Barkeeper zusammen mit drei Schwestern, Eltern und Großeltern jeweils im Minijob beschäftigt wird.

Schöne Grüße

MM

mir ging es eher um den nebenjob zusätzlich zur haupttätigkeit oder frau arbeitet ein wenig nebenher mit ohne steuerkadde. da ist der minijob unschlagbar.

gruß inder