Servus,
300 € pro Woche, die Du genannt hast, übersteigen die Grenze für geringfügige Beschäftigung bei weitem.
Die Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte gelten nicht für Beschäftigte in der Gastronomie.
Arbeitgeber steht da doch günstiger da steuerlich gesehen oder nicht?
Nur bei den ermäßigten Pauschalen für Beschäftigte im Haushalt und bei Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft; sonst ist die geringfügige Beschäftigung für den Arbeitgeber etwas teurer als das regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis.
Außerdem, was ist steuerlich besser für den Arbeitgeber - befristete der unbefristete Beschäftigung?
Einen Vorteil hat er von der befristeten Beschäftigung nur, wenn er mehr als zehn Arbeitnehmer (Vollzeit) beschäftigt - für einen Kleinbetrieb macht es keinen Unterschied.
Schöne Grüße
MM