Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung?

Hallo! Wie wird zwischen der Steuerhinterziehung und der Steuerverkürzung unterschieden? Gibt es eindeutige Richtlinien zur Einstufung?

Als Beispiel folgende Situation: Unmittelbar nach Beendigung einer Diplomarbeit bei einem Unternehmen übergeht die Beschäftigung im selben Kalenderjahr ins feste Arbeitsverhältnis. Bei Abfertigung der Lohnsteuererklärung werden alle Angaben aus der Lohnsteuerkarte berücksichtigt. Jedoch nicht die Honorar-Zahlungen für Diplomarbeit, denn diese wurden in der Lohnsteuerkarte nicht vermerkt.

Ist ein solches Verhalten als Steuerhinterziehung oder als leichtfertige Steuerverkürzung zu beurteilen?

Danke für Eure Antworten.

Servus,

die Quellen dazu sind §§ 370 und 378 AO.

Der wesentliche Unterschied liegt in dem Wörtlein „leichtfertig“. Es unterscheidet die Steuerverkürzung von der Steuerhinterziehung nach dem Kriterium des vorsätzlichen Handelns (= „Wissen und Wollen“).

Der gegebene Fall steht auf der Kippe. Einem Herzelein, das heute noch nach so vielen Jahren eine Einkommensteuererklärung für einen „Lohnsteuerjahresausgleich“ hält, im gegebenen Fall vorsätzliches Handeln nachzuweisen, dürfte selbst einem richtig bissigen Staatsanwalt nicht gar so leicht fallen.

Die Abgrenzung ist aber im Einzelfall von vielen Einzelheiten (und auch vom Dafürhalten des Gerichts, falls es überhaupt zum Strafverfahren kommt) abhängig, so daß man das pauschal mit den gegebenen Angaben nicht von vornherein sagen kann. Wenn die erwähnte Diplomarbeit sich z.B. in BWL mit irgendwelchen Einzelfragen zur Besteuerung selbständiger Tätigkeit vs. nichtselbständiger Arbeit befasst hat, würde ich allerdings nicht die Hand dafür ins Feuer legen, daß das mit einer OWi erledigt ist.

Schöne Grüße

MM