Folgende Situation:
Ein Kunde wird zur Zahlung von zurückgesandter Ware aufgefordert, die per Spedition geliefert und wieder abgeholt wurde. Dies geschah Anfang 2005.
Der Kunde hat zwar Rechnung und Lieferschein des Händlers (klebte am Paket in Folie), aber weder einen Liefer- noch einen Retourenschein durch die Spedition erhalten.
Die erste Mahnung kam im Februar 2005. Kunde rief an und schilderte die Warenrückgabe, nichts passierte weiter.
Nach diversen Korrespondenzen per Telefon, Mail und Post stellte der Kunde mehrmals den Hergang der Warenrückgabe dar, nachdem er online nicht mehr bestellen konnte, da angeblich ein größerer Betrag offen sei. Es passierte eine Weile nichts.
Im Herbst 2006 bekam der Kunde weitere Mahnungen und dann die letzte Mahnung.
Kunde lässt sich juristisch beraten, die Kosten für Anwalt und Prozess könnten genauso hoch werden, wie der eingeforderte Rechnugsbetrag.
Der Kunde beschließt, der Firma den Betrag zu überweisen, damit die Sache abgeschlossen ist bei fehlender Rechtsschutzversicherung versteht sich.
Der Händler aber hat vor Ablauf der 10-Tagefrist betreffend letzte Mahnung ein Inkassounternehmen beauftragt. Das Inkassount. fordert mit einem Schreiben vom 6.12., welches der Kunde am 9.12. erhält, zur Zahlung zuzüglich Inkassogebühren auf.
Der Rechnungsbetrag inkl. Mahngebühren wurde aber dem Kunden bereits am 5.12. vom Konto abgebucht. Der Kunde hat das Inkassounternehmen hierüber telefonisch informiert. Das Inkassountern. verlangt dennoch Inkassogebühren und Zusendung einer Kontoauszugskopie.
Fragen:
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Wieviel Rechenschaft ist der Kunde dem Inkassounternehmen schuldig, wo die Rechnung doch beglichen ist? Soll er eine Kontoauszugskopie ans Inkassount. senden?
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Wie geht der Kunde gegen ein Inkassounernehmen vor, das eine unberechtigte Zahlungsaufforderung stellt?
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Müssten letzte Mahnungen nicht per Einschreiben mit Rückschein gesandt werden, damit die 10-Tagefrist genauer zu erkennen ist??
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Wie ändert sich die Situation, wenn der (mittlerweile sehr verärgerte) Kunde den Rechnungsbetrag sich zurückbuchen lässt (es handelte sich um zurückgegeben Ware) und den Fall doch einem Anwalt übergibt?