Folgender Fall:
Person X hat für den 1. Mai bei der französischen Airline AF einen Flug in den Tschad gebucht. Seit der Buchung hat nun das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben, dass alle Bundesbürger das Land möglichst verlassen, und unter keinen Umständen einreisen sollen. (noch vor einigen Tagen wurde in N’Djaména in den Straßen geschossen; der Präsident verliert Anhänger und Macht; nächste Woche sind Wahlen). Ausführliche Nachrichten zur Lage gibt es auf der BBC-Website.
Person X hängt ziemlich stark am Leben, und möchte den Flug stornieren. AF behauptet jedoch, die Lage im Tschad sei so sicher, dass bedenkenlos Passagiere dorthin befördert werden können, und sie seien von der Reisewarnung nicht unterrichtet worden.
Gab es für einen ähnlichen Fall schon mal Gerichtsurteile, die als „Argumentationshilfe“ gegen AF herangezogen werden könnten?
Vielen Dank und Gruß,
Jan