Strafantrag/Strafanzeige: Was muß ich tun?

  1. Was ist der Unterschied zwischen Strafantrag und Strafanzeige?

  2. Ich möchte Strafantrag/Strafanzeige gegen einen Forumsbetreiber stellen. Sein Forum ist unmoderiert, und die zunehmend antisemitischen und rassistischen Beiträge haben das für mich erträgliche Maß überschritten. Auf mails an den Sysop erfolgt grundsätzlich keine Reaktion.

  3. Wohin muß ich mich also wenden, um Strafantrag/Strafanzeige zu stellen?

Hallo thedd,

zu deiner ersten Frage:

der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag ist, dass die Strafanzeige zunächst grundsätzlich zu einem Vorgang bei Polizei/Staatsanwaltschaft führt. Doch gibt es bestimmte Delikte, die nur auf Strafantrag weiterverfolgt werden, dazu gehört zum Beispiel auch die Beleidigung. Es gibt noch andere, ob Strafantrag erforderlich ist, ergibt sich aus dem der jeweiligen Vorschrift, bei Anzeige macht die ermittelnde Behörde von sich aus darauf aufmerksam.

zu dem zweiten Punkt:

du hast völlig recht, dass in verschiedenen Brettern ab und zu postings veröffentlicht werden, die teilweise das Maß des Unerträglichen überschreiten. Wenn der MOD nicht gelöscht hat, so kann es sein, dass auf diese unerträglichen Notizen bereits jemand eine passende Antwort gegeben hat. Die kann der MOD nicht einfach mitlöschen, sie wiederum ohne die Hauptnachricht stehen zu lassen, führt zu großen Fragezeichen in der w-w-w-Gemeinde.

Gestern ist das übrigens passiert, da habe ich nämlich auf ein posting im Brett Job jemandem die Meinung zu seiner ausländerfeindlichen Bemerkung gesagt und der MOD war ganz unglücklich darüber, weil er eigentlich gern gelöscht hätte, aber zu spät davon erfahren hat. Er hat den Typen aufgefordert, nicht mehr zu dem Thema zu posten.

Ich möchte zu deiner Absicht, Anzeige zu erstatten, folgendes bemerken: Ich bin mir nicht sicher, was du lostrittst, wenn du erst einmal eine Strafverfolgungsbehörde auf die Seiten des w-w-w schickst. Denn abgesehen davon, dass es fraglich bleibt, ob Ermittlungen gegen die unerträglichen postings überhaupt aufgenommen werden, gibt es eine Reihe von anderen Brettern, wo die Staatsanwaltschaften plötzlich meinen könnten, hier seien Ermittlungen durchaus vielversprechend. Ich meine damit zum Beispiel das Thema „unzulässige Steuerberatung“ und „unzulässige Rechtsberatung“. Vor nicht so langer Zeit hat ein Mädel aus dem Brett Steuern davon erzählt, dass jemand sie wegen ihrer Beratungen denunziert hätte und sie nun ein Verfahren am Hals hat. Das kann auch den Juristen im Brett Recht passieren. Möchtest du jemals wieder eine kostenlose Auskunft über eine dich betreffende Rechtsfrage haben, dann bitte tritt diesen Stein nicht los und verzichte auf eine Anzeige gegen irgendwelche menschenfeindlichen Provokationen.

Tritt diesen postings einfach mit deinen Auffassungen und Argumenten entgegen. Du wirst hier viele Freunde auf deiner Seite wissen.

Mit herzlichem Gruß, bebro

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Hallo bebro,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Wenn ich Dich recht verstehe, vermutest Du, daß w-w-w (wer-weiss-was) das „unmoderierte“ Forum sei. Dem ist nicht so. Es handelt sich um das Forum eines Magazins. Und meine Anfrage bezüglich Strafantrag/Strafanzeige ist nicht auf den Poster gerichtet, sondern auf das Magazin, das sein Forum unmoderiert laufen läßt und demzufolge weder den Poster ermahnt, noch „löschend“ oder sonstwie eingreift. Damit leistet der Betreiber (das Magazin) mE antisemitischer Hetze und Rassismus Vorschub.

Darauf soll sich meine Aktion beziehen. Daß die Person hinter einem Nick nur schwer zu belangen sein wird, ist mir klar.

Vielleicht kannst Du mir unter diesem Gesichtspunkt noch raten.

Herzlichen Dank für Deine Mühe und Gruß

thedd

PS: w-w-w macht auf nicht den Eindruck, daß es unmoderiert ist, hier wird offensichtlich aufmerksam mitgelesen und auch reagiert.

Hallo bebro,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Wenn ich Dich
recht verstehe, vermutest Du, daß w-w-w (wer-weiss-was) das
„unmoderierte“ Forum sei. Dem ist nicht so. Es handelt sich um
das Forum eines Magazins.

Falsch. Es ist ein Projekt einiger Studenten, was irgendwann mal gewinnbringend auf dem Markt geworfen wurde. Hier bist Du also auf dem Holzweg. Nix mit Magazin.

I-D-Media als Magazin wäre mir neu!

PS: w-w-w macht auf nicht den Eindruck, daß es unmoderiert
ist, hier wird offensichtlich aufmerksam mitgelesen und auch
reagiert.

Ein interes´sierte und aufmerksamer Use bekommt eigentlich mit, dass sogut wie jedes Brett von sog. Moderatoren betreut wird, soviel dazu…

CIAo

huhu,

wieder falsch verstanden. Es geht überhaupt nicht um www. Er will den Strafantrag gegen jemanden stellen der ein Forum betreibt das unmoderiert ist. Hierbei handelt es sich NICHT um WWW!!!

Bye
Rolf

Verständnisfrage und Ergänzung
Hallo thedd,

ich dachte, du hattest die Aktion gegen ein Forum im w-w-w geplant. Im Augenblick erkenne ich nicht, was du vor hast.

Aber egal:

Die Aussichten einer Anzeige sind m.E. vage. Straftatbestände diesbezüglich sind einmal Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung. Setzt voraus, dass der Beleidigte, Verleumdete oder derjenige, dem übel nachgeredet wird, Strafantrag stellt. Bist du nicht betroffen, kannst du diese Vorschriften vergessen.

Anderer Tatbestand ist die Volksverhetzung (§ 130 StGB). Hier kann jeder Anzeige erstatten, ein Strafantrag ist nicht erforderlich. Der Gesetzestext lautet:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
  2. die Menschwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich mach oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstraf von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Es folgen dann noch weitere Absätze unter anderem wegen Holocaustleugnung (§ 130 Absatz 3 StGB).

Die Erfüllung der Tatbestände muss von Gewicht sein und vor allen Dingen geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Stammtischgequatsche egal welcher Notation fällt schon einmal nicht darunter. Selbst wenn die Äußerungen jeden Anstand und jede Scham missen lassen, stören sie eben nicht den öffentlichen Frieden. Es ist zu überlegen, ob Äußerungen in einem Forum geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.

Ich hoffe, du tust das richtige. Einen schönen Tag noch wünscht bebro

Richtig, Rolf! Es geht nicht um wer-weiss-was, sondern um ein Wochenmagazin, noch dazu ein renommiertes. Und in der Tat wird seit ungefähr Februar NICHT moderiert mit der Folge, daß dort wirklich alles abgelassen werden kann, was gerade in den Sinn kommt.

Die inkriminierte Passage (Zitat):

"Dieser Mann hielt die Toetung von schwer behinderten Kindern fuer rechtfertigbar. Ich kann dies sogar noch nachvollziehen, wenn man die Toetung eines schwerst behinderten Kindes als Gnadentot versteht. Hitler’s Philosophie hat viele Anhaenger unter Abtreibungsbefuehrwortern und auch Abtreibungsgegenern.

Doch wie kann man nur die Toetung von gesunden unschuldigen Kindern befuerworten ? Das ist weit schlimmer als die von Adolf Hitler vertretene Philosophie."

Zitat-Ende.

Das Thema der Diskussion lautet: Streit um die Abtreibung, „Garniert“ war der Beitrag mit einem Bild von Hitler!

Und dies ist keine Ausnahme. Mir reicht es dermaßen, daß ich die Redaktion in die Pflicht genommen wissen will, in bezug auf ihr Hausrecht und in bezug auf ihr Gewährenlassen und die damit signalisierte Zustimmung.

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Hi,

ich würde mir gerne selbst ein Bild machen: Um welches Magazin handelt es sich denn?

Gruß Stefan

Richtig
Hi,

hab ja auch auf den Inhalt, sprich das Geschriebende geantwortet…:wink:)

CIAo

Spiegel-Forum.

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???!!!???