Guten Tag,
hätte da mal eine Frage:
Der Arbeitgeber von Person B erhält einen anonymen Brief in dem einige nicht so schöne Dinge stehen.
Person B meint den Verursacher (Person A) zu kennen und erzählt dies auch in der Öffentlichkeit.
Person A hat mittlerweile einen Anwalt - wegen anderer verleumderischen Aussagen - eingeschaltet und möchte von Person B eine rechtsbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben haben.
Person B schaltet auch einen Anwalt ein, der grundsätzlich alles anzweifelt und schreibt dass Person B nix unterschreibt, aber die Aussagen für die Zukunft unterlassen wird. Allerdings schreibt auch der Anwalt von Person B, dass es wohl sichergestellt sei, dass nur Person A diesen anonymen Brief geschrieben habe, da Person A im Beisein von mehreren Zeugen sich verplappert habe.
Person A ist sichtlich angefressen, da Person A sich absolut sicher ist, nicht der Verfasser von diesem Brief zu sein.
Kann Person A durch ihren RA die Zeugen genannt bekommen und sollte Person A nochmals auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung - auch für die angeblichen Zeugen - drängen?
Sage mal jetzt schon Recht herzlichen Dank
MfG
Enri