Generelles zu Ermittlungsverfahren…
…wegen zu schnellen Fahrens:
Fakt 1:
Innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall muß ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer(!) eingeleitet sein. Ansonsten ist die Tat verjährt.
Fakt 2:
Der Halter muß mit den Ermittlungsbehörden kooperieren, ansonsten ist es möglich, daß ihm das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt wird.
Ziel:
Man muß also die Feststellung des Fahrers hinauszögern, ohne offensichtlich unkooperativ zu sein.
Lösung:
Im günstigsten Fall funktioniert das wie folgt:
B: Behörde
H: Halter
Ereignis X
nach 2 Wochen:
B: Bescheid über die begangene OWi, Anhörungsbogen, im Normalfall ohne Foto
nach 3,5 Wochen:
H: „Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Kopie des Fotos zu, damit ich den Halter feststellen kann.“
nach 5,5 Wochen:
B: schickt Foto.
nach 7 Wochen:
H: „Sehr geehrte Damen und Herren, Foto unbrauchbar, bitte übersenden Sie Original.“
nach 8,5 Wochen:
B: „Nein, nur Einsicht möglich.“
nach 10 Wochen:
H: „Okay, dann Einsicht, Bitte um telefonische Terminvereinbarung wochentags ab 20 Uhr, Termin auch nur wochentags ab 20 Uhr möglich, da berufstätig.“
nach 11 Wochen:
B: Anruf wg. Termin -> rausschieben soweit es geht (Dienstreise, sonstige Ausreden)
nach 12 Wochen:
H: Zum Termin gehen, Fahrer identifizieren und grinsen, weil Frist vorbei und Ermittlungsverfahren nicht mehr fristgerecht einleitbar. Polizist zerreisst Foto lächelnd.
Anmerkungen:
- Die Zeiträume hab ich jetzt so aus der Hand geschüttelt, sind also nur beispielhaft.
- Grundsätzlich alle Fristen so weit ausschöpfen wie irgend möglich.
- Feiertage wirken begünstigend
- Es ist begünstigend, wenn das KFZ z.B. der Sohn benutzt und der Vater der Halter ist (-> als Grund für Verzögerungen angeben!)
- Das funktioniert nicht, wenn man selbst gefahren ist.
- Begründungen müssen glaubhaft sein, also gut überlegen.
- Dieses Vorgehen klappt nicht immer, mögliche Komplikationen: Behörde ist schneller, keine Feiertage, Behörde schickt Foto sofort mit.
- Bei Straftaten im Verkehr gelten AFAIK andere Verjährungsfristen, klappt also nur bei „Kleinkram“.
Fazit:
Man hat nach besten Möglichkeiten mit den Behörden kooperiert, sie waren aber leider zu langsam.
Aber grundsätzlich:
Fahrt vorsichtig, dann passiert sowas gar nicht erst, und:
„Es könnte auch Dein Kind sein!“
Disclaimer:
- Das soll ausdrücklich keine Aufforderung zum zu schnellen Fahren sein.
- Das Vorgehen ist vollkommen legal.
- Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen das genau so funktioniert hat.
- Ich bin kein Jurist, also alles ohne Gewähr - man möge mich ggf. korrigieren.
- Die moralische Wertung hab ich hier nicht betrachtet. Bitte keine solche in meinen Text implizieren.
Grüße,
Malte.