Kümmere dich nicht um die mögliche Höhe. P sollte lieber darlegen, dass zum Zeitpunkt des Einkaufs nicht die Absicht bestand, nicht zu zahlen. Angesichts des enormen Einkommens dürfte glaubhaft sein, dass P später in finanzieller Bedrängnis bewusst wurde, dass er das Geld ja kurzzeitig zurückholen könne.
Finde ich nicht. Ich glaube nicht, dass man jeden Richter davon überzeugen kann, wenn man nicht zumindestens einen Anwalt hat, der sich auskennt und einen vertritt. - Aber sei’s drum.
Hatte P zum Zeitpunkt des Einkaufs nicht die Absicht, nicht zu zahlen, ist er auch nicht strafbar. Bzgl des Zurückholens selbst ist mir auch noch nie ein Straftatbestand eingefallen, …
Hast du darüber meditiert?
vllt kann mir da jemand auf die Sprünge helfen - tendiere aber dazu, dass auch das nicht strafbar ist.
Wie kommst du auf die Idee, dass es nicht strafbar sein könnte, sich Geld, das einem schon nicht mehr gehört, indem man es für eine Ware ausgegeben hat, einfach wieder zurückholt, ohne die Ware zurückzugeben? Das wäre doch so, als würde ich für 50 Euro Waren kaufen, bezahlen, und mir dann meine 50 Euro aus der Kasse wieder zurückklauen. Das ist doch im Grunde das Gleiche, als wenn ich die Ware direkt klaue (zumindestens, wenn die Kasse jetzt mal offen rumgestanden hätte).
- Ich halte es zwar nicht für ganz ausgeschlossen (es gibt halt die eine oder andere Merkwürdigkeit im Gesetz), müsste aber einen Beleg dafür haben, um das zu glauben.
@ Sayoko Shinozaki
Vorsicht, hier antworten oft Leute, die keine Juristen sind. Ich bin auch keine Juristin, aber ich weiß das wenigstens.