Strafminderung durch aufteilung?

Guten Tag,

da wir zuviel Fernseh geschaut haben kam bei uns gestern folgende Frage auf, auf die wir keine Antwort fanden.Angenommen jemand hat Drogen (Gras/Koks/Whatever) bei sich und ist im Auto oder zu Fuß mit Freunden unterwegs. Die Gruppe wird dann von der Polizei angehalten und die Drogen werden gefunden. Was passiert nun wenn alle aus der Gruppe sagen ihnen gehört auch was von den Drogen. Wird die Menge dann durch die Leute geteilt die sich schuldig gemeldet haben also z.b bei 5 leuten und 25g. Bekommt dann jeder eine Strafe für seine 5g oder werden alle für 25g verklagt?
oder wird dafür nur eine Person verklagt und die Aussagen „davon gehörte mir auch etwas“ werden ignoriert und derjenige bei dem es gefunden wurde ist allein schuld?

Hallo!

Es geht in erster Linie danach, bei wem man die Drogen gefunden hat, wer hatte sie in Verwahrung.
Bei Einzelfund in Hosentasche einer Person wird es schwer glaubhaft zu machen, sie gehören 5 Personen, auch wenn die anderen Personen das bestätigen. Man wird sich zu recht fragen, warum sollte das so sein ? Warum wurde nicht aufgeteilt, warum trägt nicht jeder seine Ware bei sich.

Bei Fund im Kofferraum mag das eher glaubhaft sein, es gehört allen Insassen ein Anteil daran.

Egal, das wird Staatsanwalt und letztlich das Gericht werten.

MfG
duck313

Servus,

Was passiert nun wenn alle aus der Gruppe sagen ihnen gehört auch was von den Drogen.

wenn sie sich mit ihren Aussagen ausreichend verzetteln und widersprechen, bekommen sie - wenns dumm geht und dem Staatsanwalt angezeigt scheint - im Anschluss selber ein Briefelein, in dem was von „versuchter Strafvereitelung“ steht.

Schöne Grüße

MM

Genau andersherum würde mich interessieren
Hi,

was wäre, wenn jeder der fünf sagt, das Zeug gehöre ihm alleine?

Wer soll da verurteilt werden?

Gruß

Schnellgericht?
Servus,

so schnell geht das mit dem Verurteilen ja nicht.

Es ist vermutlich nicht so arg schwer, vorher die Fünfe durch Befragung zu den genauen Umständen der Beschaffung des Stoffs so aufs Glatteis zu bringen, dass von fünf Aussagen nur eine glaubwürdige übrig bleibt.

Interessant ist dieser Aspekt aber schon.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

Es ist vermutlich nicht so arg schwer, vorher die Fünfe durch Befragung zu den genauen
Umständen der Beschaffung des Stoffs so aufs Glatteis zu bringen, dass von fünf
Aussagen nur eine glaubwürdige übrig bleibt.

Was wäre denn, wenn bei dieser anschließenden Einzelvernehmung alle schweigen; als Beschuldigte dürften sie das doch, oder? Somit könnte niemals geklärt werden, wer der wahre Besitzer ist…

Gruß _unplugged