Strafrecht/Ermittlungsarbeit der Polizei

Hallo,

ich habe folgende Fragen zu folgendem etwas längeren hypothetischen Fall:

Person A wird von Person J (15 Jahre) bestohlen. Die Anwesenden vermuten in J (inzwischen abwesend) den Täter, da dieser sich auffällig verhalten hatte. Da aber kein Zeuge die Wegnahme beobachtet hat, ermittelt die Polizei zunächst gegen unbekannt. Durch Eigeninitiative des A, kann dieser einige der gestohlenen Gegenstände (z.T. verbrannt) wiedererlangen. Dabei verdichten sich die Hinweise gegen J.
Zeuge Z (der vollständige Name ist dem A unbekannt, der Wohnort/Straßenname jedoch bekannt), durch den A an die zurückgegebenen Gegenstände gelangt war, will aber nicht zugunsten des A aussagen.
A gibt den neuen Sachverhalt bei der Polizei an. Die Polizei will nun, dass A den vollständigen Namen des Z in Erfahrung bringt. Er soll diesen dann der Polizei mitteilen. Im Gespräch mit A bleibt Z nun stur und verweigert die ‚Herausgabe‘ seiner Personalien und der Zeugenaussage.

Fragen:
-Was kann A tun, um an die Personalien des Z zu kommen und diesen zur Aussage zu bewegen? - Oder müsste hier dann halt die Polizei tätig werden?
-Warum ermittelt die Polizei nicht auf der Grundlage der neuen Beweislage die Namen von J und Z, sondern „wartet“ ab und „verlangt“ von A die Ermittlungsarbeit?
-Besteht die Gefahr einer Strafverfolgung des A wegen falscher Verdächtigung, wenn sich seine Aussagen bei der Polizei auf die Inhalte der ‚privaten‘ Aussage des Z stützt?

Halo

Ich antworte nur, weil es sonst keiner zu machen scheint.

-Warum ermittelt die Polizei nicht auf der Grundlage der neuen
Beweislage die Namen von J und Z, sondern „wartet“ ab und
„verlangt“ von A die Ermittlungsarbeit?

Meiner Meinung nach müsste die Polizei hier ermitteln. Es kann allerdings sein, dass die Polizei sowas ähnliches schon 100 mal erlebt hat, und dass die jeweiligen Zeugen dann jedesmal erzählt haben, sie wüssten von nichts. Auf diese Weise will die Polizei vielleicht sichergehen, dass sie da einen Zeugen haben, der überhaupt aussagewillig ist, da die Sache ansonsten für sie nur unnötige Arbeit bedeuten würde.

Mit allen verfügbaren Mitteln wird der Sache sowieso nicht nachgegangen, da es sich wohl um einen Bagatellfall handelt. Z. B. bei einem Mord würde man natürlich rausfinden, was der Zeuge weiß.

Das wäre meine Vermutung.

Meiner Meinung nach leben kleinere Bürger bezüglich kleinerer Kriminalfälle sowieso in einem ziemlich rechtsfreien Raum, wegen Personalmangel bei der Polizei.

-Besteht die Gefahr einer Strafverfolgung des A wegen falscher
Verdächtigung, wenn sich seine Aussagen bei der Polizei auf
die Inhalte der ‚privaten‘ Aussage des Z stützt?

Kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre doch nur dann er Fall, wenn er behaupten würde, er habe J bei irgendwas beobachtet, und wenn das nicht stimmen würde. Er belastet ihn doch nur indirekt, indem er sagt, Z habe dies und jenes gesagt.

Hoffe, es hat wenigstens ganz klein wenig weitergeholfen.

Viele Grüße
Simsy