Hallo,
ich habe folgende Fragen zu folgendem etwas längeren hypothetischen Fall:
Person A wird von Person J (15 Jahre) bestohlen. Die Anwesenden vermuten in J (inzwischen abwesend) den Täter, da dieser sich auffällig verhalten hatte. Da aber kein Zeuge die Wegnahme beobachtet hat, ermittelt die Polizei zunächst gegen unbekannt. Durch Eigeninitiative des A, kann dieser einige der gestohlenen Gegenstände (z.T. verbrannt) wiedererlangen. Dabei verdichten sich die Hinweise gegen J.
Zeuge Z (der vollständige Name ist dem A unbekannt, der Wohnort/Straßenname jedoch bekannt), durch den A an die zurückgegebenen Gegenstände gelangt war, will aber nicht zugunsten des A aussagen.
A gibt den neuen Sachverhalt bei der Polizei an. Die Polizei will nun, dass A den vollständigen Namen des Z in Erfahrung bringt. Er soll diesen dann der Polizei mitteilen. Im Gespräch mit A bleibt Z nun stur und verweigert die ‚Herausgabe‘ seiner Personalien und der Zeugenaussage.
Fragen:
-Was kann A tun, um an die Personalien des Z zu kommen und diesen zur Aussage zu bewegen? - Oder müsste hier dann halt die Polizei tätig werden?
-Warum ermittelt die Polizei nicht auf der Grundlage der neuen Beweislage die Namen von J und Z, sondern „wartet“ ab und „verlangt“ von A die Ermittlungsarbeit?
-Besteht die Gefahr einer Strafverfolgung des A wegen falscher Verdächtigung, wenn sich seine Aussagen bei der Polizei auf die Inhalte der ‚privaten‘ Aussage des Z stützt?