Strafrechtlich relevante Beleidigungen

Hallo, liebe Experten,
falls ein friedlicher, stummer und gerechter Mensch sich mehrere Beleidigungen anhören muss, wo kann er erfahren, welche Worte strafrechtlich relevant sind, gibt es eine Liste aller Beleidigungen, ist z. B. „nicht alle Tassen im Schrank haben“ eine Beleidigung, eine Vorspiegelung falscher Tatsachen oder einfach nur eine Falschbehauptung, die gerichtlich verwertet werden könnte?
Thanx
Captain Future

Hallo,

es gibt keine gesetzliche Liste mir Wörtern, die als Beleidigung gelten; mehr noch: Eine solche Liste ist nicht mal theoretisch möglich. Denn das Wort allein ist selten die Beleidigung, es ist immer auf den Kontext zu achten. Wenn ich einen Freund im Scherz „Arschloch“ nenne, dann muss das noch lange keine Beleidigung sein, gerade unter Freunden wären da unendlich viele Konstelationen denkbar, in denen das klar ist.

Entscheidend ist also nicht das Wort, sondern was es aussagen soll. Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand seine Nicht- oder Missachtung anderer Persnen zum Ausdruck bringt. Das muss nicht durch Wörter geschehen, die tätliche Beleidigung wird vom Gesetz her sogar strenger bestraft.

Was die Kundgabe einer Nicht- oder Missachtung ist, ist natürlich auslegungsbedürftig. Man muss - wie immer - im Einzelfall entscheiden und kann oft sicher auch unterschiedlicher Meinung sein.

Levay

Entscheidend ist also nicht das Wort, sondern was es aussagen
soll. Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand seine Nicht-
oder Missachtung anderer Persnen zum Ausdruck bringt. Das muss
nicht durch Wörter geschehen, die tätliche Beleidigung wird
vom Gesetz her sogar strenger bestraft.

Super, Levay Christian - hoffentlich noch viele Sternchen!
Ist unter einer tätlichen Beleidigung eine Ohrfeige zu verstehen? Im speziellen Fall erfüllt der Beleidigte nur seine Pflicht, während der Beleidigende etwas gegen Pflichterfüllung hat, weil dadurch herausgekommen ist, dass der Beleidiger seine Pflicht nicht erfüllt hat. Außerdem schuldet der Beleidiger dem Beleidigten Geld und möchte ihn loswerden. Der Beleidiger behauptet sogar vor Gericht, dass der Beleidigte ihn beleidigt hätte, weil der Beleidigte den Beleidiger wegen Pflichtnichterfüllung überführen kann, was natürlich absurd ist, und viel Geld vom Beleidiger zurückverlangt. Alles klar?
Grüße und danke mit Sternchen für weitere Antworten
Captain Future

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Du bist…
…erkannt :smile:
Aber ich sage niemandem, wer Du wirklich bist :smile:
Gut gemacht wieder :smile:
Aloha - digi

Gut gemacht wieder :smile:
Aloha - digi

Bist du auf Hawaii?

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Bist du auf Hawaii?

noe - lueneburger heide (noch)
ich kann ja aber nicht sagen: ‚aufsschaf‘ :smile:
aloha - digi

Hallo FJ,

nur so viel zu diesem ganzen Thema: eine Nutte als Nutte zu bezeichnen, kann strafbar sein, einen Kriminellen „kriminell“ zu nennen, kann auch strafbar sein … du siehst also, Vorsicht ist geboten.

Hi, Moony, thanx!
Letztendlich hängt also alles vom Richter und vom Staatsanwalt ab.

nur so viel zu diesem ganzen Thema: eine Nutte als Nutte zu
bezeichnen, kann strafbar sein, einen Kriminellen „kriminell“
zu nennen, kann auch strafbar sein … du siehst also,
Vorsicht ist geboten.

Letztendlich hängt also alles vom Richter und vom Staatsanwalt
ab.

Auch. Und von den Umständen der Tat. Nicht das Wort ist entscheidend, sondern sämtliche Umstände sind es.

Levay

…erkannt :smile:
Aber ich sage niemandem, wer Du wirklich bist :smile:
Gut gemacht wieder :smile:
Aloha - digi

Wenn sich diese Aussage nur auf w-w-w bezieht… die Mailaddy andert der Franz ja gar nicht…

nur so viel zu diesem ganzen Thema: eine Nutte als Nutte zu
bezeichnen, kann strafbar sein, einen Kriminellen „kriminell“
zu nennen, kann auch strafbar sein … du siehst also,
Vorsicht ist geboten.

Find ich ja lustig. Ich hätt gedacht, die Wahrheit darf man sagen?

Also seh ich das richtig, demnach kann auch „Sie Genie!“ als Beleidigung geahndet werden, auch wenn man es im zuckersüßesten Tonfall sagt, sofern der Angesprochene Grund zu der Annahme hat, daß es ironisch gemeint ist?