Stromklau im Bahnhof ?!

Hallo,

zu folgendem Fall, der auch unter http://janmichaelihl.de/blog/archiv/2004/01/26/festn… nachzulesen ist habe ich unten mal einige Fragen:

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Gedächtnisprotokoll meiner Festnahme durch den BGS am Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe am 20.11.03

An meinen Rechtsanwalt:

Meine Freundin und ich kamen am 20.11.03 um ca. 23:30 aus Saarbrücken kommend am Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe an auf dem Weg zu einem Tagungshaus in Kassel-Niederkaufungen. Am Bahnhof mussten wir noch ca. 15 Minuten auf die Straßenbahn nach Niederkaufungen warten. Weil mein Notebook entladen war und ich darin noch die genaue Adresse des Tagungshauses nachlesen wollte, ging ich zurück ins Bahnhofsgebäude, um eine Steckdose zum Aufladen des Notebooks zu suchen. Es war kein Bahn-Personal mehr anwesend, weder am Bahn-Infodesk noch in der Bahnhofshalle. Nach kurzer Suche fand ich an der Außenwand des Warteraumes, direkt gegenüber des Tabakladens und nur fünf Meter vom Infodesk ein Steckdosen-Verlängerungskabel, das um eine Art Metall-Säule geschlungen war. Ich steckte mein Notebook-Netzteil in die Steckdose und blieb dort ungefähr 10 Minuten, während mein Notebook, das währenddessen in meinem Rucksack war, lud. Hin und wieder schaute ich nach draussen zur Straßenbahnhaltestelle, wo meine Freundin wartete, ob eine Straßenbahn kam, und schaute immer wieder auf die Bahnhofsuhr.

Um ca. 23:45 zog ich das Netzteil von der Steckdose ab und setzte meinen Rucksack auf, weil ich jeden Moment mit der Ankunft der Straßenbahn rechnete und ging nach draußen, wo auch schon die Bahn ankam. Ich rannte die ungefähr 20 Meter zur Bahn, stieg mit meiner Freundin ein und wir saßen uns auf 2 Plätze direkt gegenüber der Tür. Einen Moment später stürmten drei uniformierte Beamte des Bundesgrenzschutzes in die Bahn und riefen laut: „Sie sind vorläufig festgenommen. Mitkommen!“ Wir waren völlig irritiert und verwundert und fragten, ob sie uns meinten und warum, worauf sie nur wiederholten, wir seien vorläufig festgenommen und sollten mitkommen, woraufhin wir aus der Bahn stiegen. Auf meine wiederholte Nachfrage sagte der Wortführer, der sich erst viel später als Herr Brand vorstellte, ich hätte meinen Rucksack gestohlen. Hierbei handelt es sich um einen auffälligen orange-blauen Kletterrucksack der Marke Mammut mit der großen Aufschrift „Mammut Extreme“. Auf unser Zögern und die Entgegnung, ich könne nachweisen, dass es sich um mein Eigentum handele, bestand der BGS-Beamte auf seiner Feststellung und ergänzte, ich hätte im Bahnhof „etwas“ aus der Wand gezogen. Inzwischen fuhr die Bahn ab.

In diesem Moment wurde mir klar, was der Beamte meinte, und ich erklärte schnell, dass ich mein Notebook im Bahnhof geladen hätte und das Eigentum auch schnell und klar an Ort und Stelle belegen könne. Meine Freundin warf ein, dass sie dies auch bezeugen könne und ferner, dass wir noch nach Niederkaufungen müssten und forderte, dass der BGS für unsere Beförderung dorthin sorgen müsse, wenn wir um diese späte Zeit durch weitere Verzögerung nicht mehr mit der Straßenbahn dorthin kämen. Einer der Beamten entgegnete daraufhin spöttisch, dorthin könnten wir dann laufen. Auf mein Angebot, an Ort und Stelle die Besitzverhältnisse zu klären, gingen die Beamten mit keinem Wort ein, und forderten nur immer harscher, auf die BGS-Wache mitzukommen, was wir auch taten. Meine Freundin verlangte nun noch vor dem Bahnhof, dass sich die Beamten auswiesen, auch mit dem Hinweis, dass wir uns über das Vorgehen beschweren wollten und sie als Zeugin aussagen werde. Die Beamten leisteten dem nicht Folge, sondern antworteten ihr, sie solle jetzt draußen warten (das war noch außerhalb des Bahnhofsgebäudes). Meine Freundin ging weiter mit ins Bahnhofs-Gebäude und kam auch die Treppe zur ersten Etage mit nach oben, wartete dann allerdings vor dem Büro des BGS. Wie sich später herausstellte, wurde sie von einem Bahnhofsmitarbeiter in dessen Büro gelassen.

Nun mit den drei Beamten allein in der BGS-Wache erneuerte ich meine Forderung, mir doch endlich Gelegenheit zu geben, anhand von Login-Namen und verschiedener Dokumente, die mein Notebook enthält, nachzuweisen, dass es sich offensichtlich um mein Eigentum handelt. Der wortführende BGS-Beamte (der sich später als Herr Brand vorstellte) fragte nun, wie ich denn überhaupt nachweisen könne, dass „das Ding hier“ mein Eigentum sei. Er meinte das Notebook-Netzteil, das er mir zwischenzeitlich abgenommen hatte. Es handelt sich hierbei um ein Netzteil aus einem weißen, polierten Kunststoffgehäuse mit einem deutlichen Logo der Marke Apple. Im ersten Moment war ich verwundert ob der Dreistigkeit der Behauptung, das (ungesehene) Notebook in meiner Tasche könne ja vielleicht mir sein, das in Design und Funktion haargenau passende Netzteil aber nicht. Im nächsten Moment fiel mir jedoch ein, dass ich einen kleinen unauffälligen Aufkleber mit meinem Namen und meiner Email-Adresse auf dass Netzteil aufgebracht hatte. Ich wies den Beamten darauf hin und gab ihm meinen Personalausweis, was seinen Verdacht entkräftigen musste, und meinte, es sei nun doch Zeit, mich endlich gehen zu lassen und eigentlich sei eine Entschuldigung fällig. Der Beamte erwiderte nur trocken: „Sie haben der Deutschen Bahn Strom entwendet. Wir müssen ihre Personalien aufnehmen.“

Ich war nur noch erstaunt. Nach der Personalienaufnahme verlangte ich erneut und mehrfach, nun auch Namen und Dienstnummern der drei Beamten zu bekommen. Die Beamten verwehrten mir dies.Nach nochmaliger nachdrücklicher Aufforderung sagte der wortführende Beamte endlich er sei Herr Brand, „das ist Ausweis genug.“ Ich entgegnete, welchen Anlass ich haben sollte, ihm das zu glauben ohne seinen Dienstausweis gesehen zu haben, er habe mir schließlich auch in keinem Moment auch nur einen Deut geglaubt oder mich erklären lassen, und ergänzte, als aufmerksamer Zeitungsleser sei es doch verständlich, dass ich vom BGS nicht eben das beste Bild hätte. Der zweite Beamte behauptete nun, das sei Beamtenbeleidigung, was mich zur Einsicht brachte, jegliche weitere Forderung nach Namen und Ausweis würde mir nur noch mehr Ärger einbringen. Sie erklärten mir jedoch, dass sie selbst von ihrem Fenster in der ersten Etage beoachtet hatten, wie ich unten an der Steckdose mit dem Rucksack stand, mich hin und wieder umdrehend, und schließlich mit dem Rucksack weggelaufen sei. Es war inzwischen ungefähr eine knappe halbe Stunde vergangen (ca. 0:10 Uhr) und ich konnte nun gehen. Im Flur traf ich meine Freundin und wir gingen zur Haltestelle, wo wir einige Minuten später eine Straßenbahn bestiegen. Nach kurzer Fahrt mussten wir feststellen, dass die Bahn um diese Zeit nicht mehr an unser Ziel fährt. Wir mussten ein Taxi rufen. Für die Taxifahrt entstanden uns Kosten von über 19 Euro.

An unserem Reiseziel Niederkaufungen angekommen, verfassten wir noch in der selben Nacht um 1:00 Uhr ein Gedächtnisprotokoll auf Diktiergerät, was als digitale Audio-Datei vorliegt.

Mitte Januar ist mir ein Schreiben zugestellt worden: Ermittlungsverfahren gegen mich wegen:

§§ 242, 248c StGB Diebstahl, Entziehung elektrischer Energie (verbotene Stromentnahme)

Angenommen, mein Notebook-Netzteil hat eine Leistungsaufnahme von max. 100 Watt (hochgegriffen), der Preis pro KWh, den die Deutsche Bahn zahlt, beträgt 15 Cent (dafür kriegt man 1-A-Ökostrom), dann habe ich in 10 Minuten Strom im Wert von weit weniger als 1 Eurocent „gestohlen“. Ich hoffe noch, dass es die Deutsche Bahn ist, die Anzeige erstattet hat, denn ich finde es wichtig, dass gegen Kunden, die zuvor für eine ICE-Fahrt viel Geld bezahlt haben und sich nun denken, sie könnten sich in einem Bahnhof alles erlauben, mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen wird.

Abgesehen davon, das ich nicht einfach mein Notebook (ich hab auch ein Apple mit einem ebensolchen „dubiosen“ Netzteil) irgendwo im Bahnhof laden würde, wie verhält man sich in einer solchen Situation? Hat der richtig reagiert? Was muss man sagen und was bleibt einem selbst überlassen was man den Beamten sagt? Nach meinem empfinden müssen sich die Beamten ausweisen, oder ?! Was ist, wenn dies wie in diesem Fall nicht geschieht?

Gruß
h.

Ich gebe hier einen Rat der Dir nichts mehr nutzt aber allen die das Lesen.
Es gibt nur eine Doktrin im Umgang mit Polizei und Justiz

Konsequentes Schweigen Man muss nicht aussagen und sollte nicht aussagen weil man nie beurteilen kann ob einem später die Eigene Aussage schadet.
Wie vor.
Johannes

Abgesehen davon, das ich nicht einfach mein Notebook (ich hab
auch ein Apple mit einem ebensolchen „dubiosen“ Netzteil)
irgendwo im Bahnhof laden würde, wie verhält man sich in einer
solchen Situation? Hat der richtig reagiert?

Ich würde das schon so sehen.

Was muss
man sagen und was bleibt einem selbst überlassen was man den
Beamten sagt?

Sagen muß man nichts, aber dann werden die notwendigen Informationan auf anderem Wege beschafft und solange sitzt man dann bei den Jungs rum. Entweder im Büro oder in der Zelle.

Nach meinem empfinden müssen sich die Beamten
ausweisen, oder ?!

Tjal, interessante Sache. Ich hätte auch spontan gesagt, daß dem so ist, weil es eine entsprechende Passage im Polizeigesetz NRW gibt. Witzigerweise gibt es das aber im Gesetz über den Bundesgrenzschutz anscheinend nicht. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgsg_1994/in…

Gruß,
Christian

Hallo,

Ich gebe hier einen Rat der Dir nichts mehr nutzt aber allen
die das Lesen.

Aeh, ICH bin nicht derjenige.
Apropos: Unter http://www.intrinet.de/regionales/trier-stadt/aktuel… gibts sogar einen Artikel in der tagespresse :wink:

Konsequentes Schweigen Man muss nicht aussagen und sollte
nicht aussagen weil man nie beurteilen kann ob einem später
die Eigene Aussage schadet.

Muss da dann nicht noch eine Rechtsbelehrung oder so stattfinden?

Gruß
h.

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Moin,

natürlich hätten sich die Beamten ausweisen müssen aber andererseits kann der Angezeigte froh sein, dass die Sache nicht im Bahnhof von Bad Kleinen passiert ist sonst wäre er dafür wohl an Ort und Stelle vom BGS auf den Schienen hingerichtet worden.

Gruss,
Tommy

Muss da dann nicht noch eine Rechtsbelehrung oder so
stattfinden?

Hi,

ja, es muss. Vor der ersten Vernehmung eines Beschuldigten muss ihm gesagt werden,

  • was ihm vorgeworfen wird
  • „daß es ihnen nach dem Gesetz freistehe, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor der Vernehmung, einen von ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen.“

Zu den persönlichen Daten ist man aber in jedem Falle aussagepflichtig.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

Ich gebe hier einen Rat der Dir nichts mehr nutzt aber allen
die das Lesen.

Aeh, ICH bin nicht derjenige.

Davon bin ich ausgegengen ----- unerlaubte Rechtsberatung ist eine Unerlaubte Handlung deshalb sind alle Postings hier unverbindlich und stellen Meinungen dar.
so auch meine.

Apropos: Unter
http://www.intrinet.de/regionales/trier-stadt/aktuel…
gibts sogar einen Artikel in der tagespresse :wink:

Konsequentes Schweigen Man muss nicht aussagen und sollte
nicht aussagen weil man nie beurteilen kann ob einem später
die Eigene Aussage schadet.

Muss da dann nicht noch eine Rechtsbelehrung oder so
stattfinden?

Nein, denn die wissen ja nicht das Du einlassungen macht die Dir schaden.
deshalb nur der Rat.

Johannes

Gruß
h.

Stromklau im Bahnhof ?! (j.Maas, 18.2.2004

Muss da dann nicht noch eine Rechtsbelehrung oder so
stattfinden?

Hi,

ja, es muss. Vor der ersten Vernehmung eines Beschuldigten
muss ihm gesagt werden,

  • was ihm vorgeworfen wird
  • „daß es ihnen nach dem Gesetz freistehe, sich zur
    Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und
    jederzeit, auch schon vor der Vernehmung, einen von ihnen zu
    wählenden Verteidiger zu befragen.“

Zu den persönlichen Daten ist man aber in jedem Falle
aussagepflichtig.

Gild nicht für einlassungen die der "Tatverdächtige macht, zu seiner Verteidigung.
Deshalb konsequentes Schweigen .
Mfg Johannes.

Gruss Hans-Jürgen
***