Tarifänderung unter diesen Umständen möglich?

Darf ein Handytarif, nach einem Telefonat mit dem (minderjährigen) Benutzer, aber ohne Benachrichtigung oder Einverständnis des Inhabers und ohne weitere Ankündigung (mit Ausnahme einer SMS „Gerne stellen wir Ihnen zum 1.12. ihren Wunschtarif gegen eine Gebühr von 5,95€ zur Verfügung.“) geändert werden?

Hallo,

die entscheidende Frage ist, ob der minderjährige Benutzer bevollmächtigt ist, den Inhaber des Vertrages auch zu Vertragsänderungen zu verpflichten bzw. für die Telefongesellschaft eine Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht greift. Denn nach § 165 BGB können auch Minderjährige ihre Eltern verpflichten, nur muss man damit restriktiv umgehen, da dies faktisch den Minderjährigenschutz umgehen würde, wenn es immer hieße: Eltern haften für ihre Kinder.

Generell wird die Überlassung zur Nutzung weder den Download von Klingeltönen noch die Entgegennahme von R-Gesprächen oder gar Vertragsänderungen einschließen, das ist aber immer wieder Gegenstand von juristischen Hausarbeiten und Klausuren und auch gerichtlichen Entscheidungen, weil auch bei fehlender Vollmacht des Vertragsinhabers für den Mobilfunkanbieter eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht eingreifen kann.

http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1A…

http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/113249,0.html

Eine Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und der andere Teil annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters. Die Anscheinsvollmacht beruht auf dem Setzen eines Rechtsscheins und setzt ein schutzwürdiges Vertrauen des anderen Teils voraus. War dem Mobilfunkanbieter bekannt, wer da überhaupt die Zustimmung zu dem neuen Tarif gegeben hat? Wurde das überhaupt hinterfragt? Gab es derartiges vielleicht schon einmal in der Vergangenheit?

Duldungsvollmacht setzt mindestens voraus, dass der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt. Wusste der Vertragsinhaber vom Handeln des Minderjährigen? Wann hat er und wie hat er reagiert, als er von dem neuen Tarif erfuhr? Ist er umgehend, und zwar noch vor Stellung der zweiten Rechnung gegen die Vertragsabschlüsse des Minderjährigen vorgegangen?

VG
EK

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