Teilnahmeverbot für Buchhalter

Hallo zusammen,

darf ein Steuerberater dem/der BuchhalterIn die Teilnahme am Abschlussgespräch (Steuerprüfung durch Finanzamt) verweigern, an dem Chef, Finanzamt und Steuerberater teilnehmen, obwohl der Chef ausdrücklich die Teilnahme des Buchhalters wünscht?

Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage existiert dafür?

Vielen Dank im Voraus und schönen Gruß

J.Vittulainen

Servus,

ist der Buchhalter Angestellter (a) des StB oder (b) des „Chefs“, oder © gar einer aus der Zunft der selbständigen Kontomixer? Zumindest (a) unterscheidet sich klar von (b) und ©. Im Fall (b) und © frage ich mich, wie es dazu kommen kann, dass ein Dienstleister den Wunsch seines Auftraggebers nicht respektiert - da muss noch mehr dranhängen, was im Sachverhalt nicht gesagt ist. Im Fall (a) übt der StB schlicht sein Direktionsrecht als Arbeitgeber aus.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Fall b) ist zutreffend. Weiteres zum Sachverhalt entzieht sich meiner Kenntnis.

Grüße
J.V.

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Servus,

im Fall (b) kann der StB allenfalls darüber bestimmen, wer seine Kanzlei betreten darf, wenn die Schlussbesprechung dort stattfindet.

Schöne Grüße

MM