Moin,
mal eine Frage zum optimalen Verhalten seitens des Gläubigers:
Rechnung hatte Betrag X.
Dieser wurde nicht beglichen, es folgten 3 Mahnungen seitens des Gläubigers mit aufgeschlagenen Mahngebühren.
Weiterhin wurde nichts bezahlt.
Der Gläubiger leitete nun das gerichtliche Mahnverfahren ein und überwies die dazu notwendigen Gebühren an das Gericht.
Zwei Tage nach Überweisung dieser Gebühren und wahrscheinlich vor Eintreffen der gerichtlichen Mahnung überwies der Schuldner den ursprünglichen Rechnungsbetrag. Ohne die angefallenen Mahngebühren der drei Mahnungen, die der Gläubiger versandt hatte. Und ohne die durch das gerichtliche Mahnverfahren entstandenen Kosten.
Wie sollte der Gläubiger nun vorgehen?
Den Schuldner (am Gericht vorbei?) informieren, was noch fehlt?
Das Gericht über die erfolgte (Teil)Zahlung informieren?
Oder einfach den Eingang des gerichtlichen Mahnbescheids beim Schuldner abwarten, in der Hoffnung, dass dieser dann den Rest überweist?
Vielen Dank für eure Tipps!
Viele Grüße und die besten Neujahrswünsche,
Salzmann