Teilzahlung im gerichtlichen Mahnverfahren

Moin,

mal eine Frage zum optimalen Verhalten seitens des Gläubigers:

Rechnung hatte Betrag X.
Dieser wurde nicht beglichen, es folgten 3 Mahnungen seitens des Gläubigers mit aufgeschlagenen Mahngebühren.
Weiterhin wurde nichts bezahlt.
Der Gläubiger leitete nun das gerichtliche Mahnverfahren ein und überwies die dazu notwendigen Gebühren an das Gericht.
Zwei Tage nach Überweisung dieser Gebühren und wahrscheinlich vor Eintreffen der gerichtlichen Mahnung überwies der Schuldner den ursprünglichen Rechnungsbetrag. Ohne die angefallenen Mahngebühren der drei Mahnungen, die der Gläubiger versandt hatte. Und ohne die durch das gerichtliche Mahnverfahren entstandenen Kosten.

Wie sollte der Gläubiger nun vorgehen?
Den Schuldner (am Gericht vorbei?) informieren, was noch fehlt?
Das Gericht über die erfolgte (Teil)Zahlung informieren?
Oder einfach den Eingang des gerichtlichen Mahnbescheids beim Schuldner abwarten, in der Hoffnung, dass dieser dann den Rest überweist?

Vielen Dank für eure Tipps!

Viele Grüße und die besten Neujahrswünsche,
Salzmann

Moin,

mal eine Frage zum optimalen Verhalten seitens des Gläubigers:

Hier die Antwort zum optimalen Verhalten: Anwalt einschalten!

Wenn Du auch an der zweitbesten Möglichkeit interessiert bist: Auf Widerspruch warten, Teilerledigung erklären und den entsprechenden Antrag stellen.

Hallo und dank für die schnelle Antwort!

Hier die Antwort zum optimalen Verhalten: Anwalt einschalten!

Die Höhe der ausstehenden Beträge lässt das aus wirtschaftlicher Sicht sicher nicht zu.

Wenn Du auch an der zweitbesten Möglichkeit interessiert bist:
Auf Widerspruch warten, Teilerledigung erklären und den
entsprechenden Antrag stellen.

Und wenn kein Widerspruch kommt?
Kann der Gläubiger die Teilerledigung auch dann bzw. jetzt erklären?
Und was ist das für ein Antrag, von dem du schreibst?

Viele Grüße,
Salzmann