Telefonkaufvertrag

Hallo,

angenommen Person A hat ein Angebot genutzt bei dem Steht das Neukunden für 10,00 Euro 100 Münzen in einem Spiel erhalten, da hat er eine Nummer angerufen, wo eine Computersteimme gesagt hat das man eine ANzahl von Münzen (es wurde nicht die genaue Anzahl genannt) erhält nachdem einmalig ohne abo bla bla 10,00 euro per Pay by Call abgebucht werden.

Dieses ANgebot hat Person A schon 2-3 mal genutzt, jedes mal gab es 100 Münzen für 10 euro. Im Angebot stand nicht dabei das es nur einmal pro Telefon-Nummer genommen werden kann, sondern es wird nur als „Neukunde“ genannt, Person A hat sich somit mehrmals angemeldet als Neukunde, um diesen Bonus zu kriegne.

Heute hat Person A für die 10,00 euro nur 10 Münen erhalten. Und den Support kontaktiert mit dem Hinweis das da etwas falsch sein muss.

Support antwortet, das alles okay ist, das ANgebot nur einmalig genutzt werden kann mit der TElefonnummer und bla bla.

Person A fühlt sich getäuscht, es wurde weder am Telefon genannt das es weniger Münzen gibt, noch stand es irgendwo.

Person A hat die 10 Münzen liegen lassen und damit nichts gemacht, und möchte zurück treten vom Kaufvertrag, weil es für ihn eien Täuschung war, er hat erst NACH der Bezahlung den Hinweis gesehen das es nur 10 anstatt 100 gibt.

Welche Möglichkeiten hat Person A nun?Kann er bei der Telefongesellschaft anrufen und das zurückbuchen lassen oder das stornieren lassen, oder wie sollte Person A vorgehen?

Hallo!

Person A hat doch selbst mindestens gemogelt um sich durch Mehrfachanmeldung einen Vorteil zu verschaffen.
„Neukunde“ ist im Sprachgebrauch (und doch auch einsichtig !) nur jemand, der gegenüber dem Anbieter erstmals auftritt, also „neu“ ist.
Das geht also genau ein Mal .

Und da nicht einmal die Anzahl der Münzen genannt wurde, wie kann man dann bemängeln, wenn sich die Anzahl ändert ?
Und aus der Tatsache, man hätte doch mehrfach das Angebot nutzen können, kann man sicherlich kein Gewohnheitsrecht ableiten, es müsste nun immer so sein.

Grundsätzlich kann man das von seiner Telefongesellschaft zurückbuchen lassen. Das macht man nie telefonisch (lange,Erklärungsprobleme,Missverständnisse). Man macht es schriftlich.

Aber der Anbieter wird natürlich dann eine Rechnung schicken und Mehrkosten verlangen.

MfG
duck313

Hi Duck,

ansich stimmt das schon wie du das sagst.
Person A geht es aber eher um diesen Sackverhalt:

Bei Anruf bei dieser Nummer wo 9,99 Abgebucht werden stand noch klar und deutlich dabei, das man 100 Münzen für 9,99 erhält.
Aufgrund dieses Angebotes ist ja der Kauf Zustande gekommen.

Ist es wirklich nicht rechtswidrig wenn sich nach Bezahlung erst bemerkbar macht, das man nur 10 Münzen erhält? Das kann ich mir nicht vorstellen das das bei uns in Deutschland legal und rechtens ist.
Es muss doch wohl darauf hingewiesen werden das es jetzt nur 10 anstatt 100 gibt und man muss die Möglichkeit haben dies abzulehnen?

sondern es wird nur als „Neukunde“ genannt, Person A hat sich
somit mehrmals angemeldet als Neukunde,

Und Person A wird dadurch zum Neukunden?

um diesen Bonus zu
kriegne.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Person A fühlt sich getäuscht, es wurde weder am Telefon
genannt das es weniger Münzen gibt, noch stand es irgendwo.

Der einzige, der hier getäuscht hat, war Person A.

Bei Anruf bei dieser Nummer wo 9,99 Abgebucht werden stand
noch klar und deutlich dabei, das man 100 Münzen für 9,99
erhält.
Aufgrund dieses Angebotes ist ja der Kauf Zustande gekommen.

Enthielt das Angebot (bzw. die Bedingungen dazu) nicht etwa diese (oder eine ähnliche) Formulierung:
„Steht das Neukunden für 10,00 Euro 100 Münzen in einem Spiel erhalten“ … mehr auf http://w-w-w.ms/a5gx0o

Es muss doch wohl darauf hingewiesen werden das es jetzt nur
10 anstatt 100 gibt

Ist die obige Formulierung nicht Hinweis genug?